Beantwortung
Frau BzStR‘in Schmiedhofer:
Sehr
geehrte Frau Vatter, sehr geehrte Damen und Herren,
das
Zahlenmaterial, was jetzt verteilt wird ist für die Beantwortung wichtig.
Zu 1.
Für das
Jahr 2008 standen dem JobCenter Eingliederungsleistungen in Höhe von knapp 40
Mio EUR zur Verfügung. Eine Unterscheidung nach Personengruppen ist über die
Haushaltsprogramme der Bundesagentur für Arbeit nach Mitteilung des JobCenters
leider nicht möglich.
Zu 2.
Da kommt
jetzt die Exel-Tabelle ins Spiel, die gerade von Herrn Ottenberg verteilt wird.
Die Auswertung der Verteilung der Mittel, ich kommentiere, was in der Tabelle
steht. Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für 2008 nach den Gruppen
Frauen, Männer, Jugendliche, Migrantinnen und Migranten bzw.
Nichtleistungsbeziehenden zeigt folgendes Bild: Die Verteilung auf die
Geschlechter ist mit durchschnittlich ca. 52 % für Frauen und 48 % für Männer
nahezu hälftig. Jedoch bezogen auf den Anteil der beiden Gruppen an den
Arbeitslosen zeigt sich ein überproportionaler Anteil der Nutzung dieser
Maßnahme von Frauen, die nämlich nur zu 44 % im Leistungsbezug sind, was
zurückzuführen ist auf die höhere Bildungsbereitschaft der Frauen.
Voraussetzung für die Nutzung der Maßnahme ist ein Abbau von
Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung und eine reale
Integrationschance nach Abschluss der Maßnahmen. Der Anteil der unter
25-jährigen hat sich im Laufe des Jahres 2008 von 7,6 % im Januar auf zuletzt
im Dezember 2,7 % verringert. Der sinkende Verlauf über das Jahr erklärt sich
durch den Beginn der Ausbildungsgänge im September eines Jahres. Durch die
Einmündung in die Ausbildung und Nachvermittlungsaktion sinkt dann der Anteil
der unter 25-jährigen besonders stark und in diesem Fall gilt, dass die
Komplettausbildung mit Abschluss immer Vorrang hat vor der Fort- und
Weiterbildung.
Personen
mit Migrationshintergrund sind nicht nach Geschlechtern getrennt erfasst. Ich
bedauere das sehr. Es wurde dem Bezirksamt für diesen Personenkreis ein Anteil
von 22 % mitgeteilt, der unter ihrem Anteil von 28 % bei den Arbeitslosen
bleibt. Die Ursache dafür ist, dass auch in dem Fall die Nutzung der Fort- und
Weiterbildung zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen soll, da
Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund dazu häufig zusätzliche
Qualifikationsmaßnahmen z. B. zur Erlangung des Haupt- bzw.
Realschulabschlusses benötigen.
Zu 3.
Innerhalb
der Trägervertretung gab es sehr intensive Diskussionen zur Verteilung der
Mittel zwischen Maßnahmen für den ersten und den zweiten Arbeitsmarkt. Die
Trägervertretung hat dann gemeinsam eine Quote von 55 % für den zweiten
Arbeitsmarkt beschlossen incl. der öffentlich geförderten Beschäftigung. Durch
die Steigerung von der öffentliche geförderten Beschäftigung und der Zusatzjobs
im Rahmen von Entgelt wird sich im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung der
MAE-Jobs ergeben. Durch die zugesagten Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket
könnte hier wieder ein Ausgleich erfolgen. Die Verschiebung der
Eingliederungsmittel hin zu Maßnahmen, die eine langfristigere und finanziell
attraktivere Perspektive für die Kundinnen und Kunden bieten, wird auch vom
Bezirksamt ausdrücklich unterstützt.
Im Bereich
des ersten Arbeitsmarktes wird eine Steigerung von
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung über Bildungsgutscheine angestrebt.
Für das Jahr 2009 gibt es insgesamt knapp 38 Millionen für
Eingliederungsleistungen. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung hat davon
vorgesehen knapp 5 Millionen und die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten 15
Millionen.
Zu 4.
Angebote
für Alleinerziehende, die Gleichstellung von Frauen und Männer am Arbeitsmarkt
sowie die Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligung aufgrund des
Geschlechtes ist ebenso Ziel des JobCenters, wie die Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Beim Einsatz der Förderinstrumente sollen
die Förderangebote dazu z. B. auch in Teilzeit angeboten werden, damit sie mit
der Kinderbetreuung zeitlich harmonisiert werden können. Für das Jahr 2009 wird
die Frauenförderung und im besonderen Maße die Förderung Alleinerziehender, in
der Regel Mütter, im Focus stehen, denn in Studien wurde nachgewiesen, dass
diese Gruppe leider besonders von Erwerbslosigkeit und damit von Armut
betroffen ist.
Das
JobCenter führt dazu allein im Bereich der über 25-jährigen acht Projekte mit
insgesamt 135 Plätzen durch und zwei mit 31 in dem Bereich Entgelt, also dass
das volle Gehalt gezahlt wird. Davon richten sich dann drei MAE und die beiden
Entgeltprojekte an Alleinerziehende, das sind insgesamt 76 Plätze.
Im
bezirklichen Frauennetzwerk stehen im Rahmen des ÖBS 30 Plätze für Frauen zur
Verfügung, die vor allem zur Unterstützung der Frauen- und Mädchenarbeit in
Schulen, Jugendheimen und sozialen Einrichtungen der Unterstützung bei der
Berufsorientierung und bei Bewerbungshilfen und im sozialen Bereich und bei der
Kinderbetreuung für alleinerziehende Eltern genutzt werden sollen.
Ein
explizit auf die Bedürfnisse von alleinerziehenden Müttern und Vätern
ausgerichtetes ÖBS-Projekt für Charlottenburg-Wilmersdorf wird z. B. über den
Träger Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Berlin koordiniert. Das
Ziel des Projektes ist die Unterstützung durch flexible Kinderbetreuung. Hier
können die Kinder von zu Hause oder der Kita abgeholt werden, zur Kita oder
auch z. B. zur Therapie, zu Arztbesuchen oder anderen Terminen begleitet
werden. Es soll dort auch die zeitweilige Betreuung im Haushalt ermöglicht
werden. Das Projekt hat sieben Beschäftigungsplätze und von diesen werden z. Z.
26 Kinder betreut.
Angebot für
Menschen mit Migrationshintergrund: Grundsätzlich gilt bei allen
arbeitsplatzpolitischen Maßnahmen, dass Bewerberinnen und Bewerber mit
Migrationshintergrund zusammen mit den “altdeutschen” Bewerbern zu
fördern sind. Es werden aber darüber hinaus auch einige Maßnahmen durchgeführt,
die sich ausschließlich an Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund richten,
und zwar dann jeweils, wenn bestimmte Defizite erkannt worden sind, z. B. in
der deutschen Sprache oder auch andere Probleme, die es dann sinnvoll
erscheinen lassen, dass für diese Gruppe eine Spezialmaßnahme angeboten wird.
In diesem
Jahr sind folgende Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund geplant: Im
Projekt Migrationscenter werden 50 Teilnehmende im Alter von über 25 Jahren mit
unterschiedlich starken Vermittlungshemmnissen betreut. Das Ziel ist, dass
neben dem Erwerb und dem Vertiefen der deutschen Sprache auch Bildungsdefizite
ausgeglichen werden. Ein weiteres Projekt richtet sich ausschließlich an Frauen
ohne Berufsabschluss und häufig auch ohne Schulabschluss für 30
Teilnehmerinnen. Es sind noch zwei weitere Maßnahmen geplant, die dann auch
vorrangig die Sprachförderung zum Ziel haben und dann jeweils für bestimmte
Berufsfelder auch qualifizieren.
Zu 5.
Zuständig für die Förderung
der beruflichen Weiterbildung bei Nichtleistungsbeziehenden sind die Agenturen
für Arbeit. Die Agentur für Arbeit Berlin Nord hat uns mitgeteilt, dass für
diesen Personenkreis alle notwendigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur
Verfügung stehen. Es sei nicht immer vorrangig die berufliche Weiterbildung,
wenn z. B. davon auszugehen ist, dass der Integrationserfolg durch andere
Projekte schneller oder nachhaltiger erreicht werden könnte. Die Anwendung
arbeitsmarktpolitischer Instrumente für Nichtleistungsempfangende sei im Jahr
2009 nicht neu, es sei aber neu das Verfahren, dass dieser Personenkreis mit
einer Vermittlungssperre belegt werden kann, die rentenrechtlich negative
Auswirkungen haben könnte. Es seien auch schon in den vergangenen Jahren mit
Nichtleistungsempfangenden Beratungsgespräche seitens der zuständigen
Vermittlerin geführt worden. Es werden dann Potenzialanalysen gemacht für die
Grundlage der festzulegenden Ziele in der Eingliederungsvereinbarung. Und die
Vermittlungskräfte würden im Gespräch persönlich informieren, wenn die Ausgabe
eines Bildungsgutscheines für notwendig und erfolgversprechend gewertet wird.
Im Jahr 2009 würden Nichtleistungsempfangende kontinuierlich schriftlich zu
Beratungsgesprächen eingeladen werden, damit sie auch die rechtlichen
Änderungen erfahren. Die Beauftragte für Chancengleichheit informiere sowohl in
Vorträgen als auch durch Informationsschriften und Flyern sowie im Internet.
Sie nutze aber auch andere Netzwerke, z. B. das Frauenforum Charlottenburg-Wilmersdorf,
Veranstaltungen und Messen, um auf die Chancen und Möglichkeiten für
Nichtleistungsbeziehende hinzuweisen.