Drucksache - 0626/3
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Die BVV beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert,
sicherzustellen, dass das “Haus des Rundfunks” und insbesondere der
dortige Lichthof denkmalgerecht, wie es von Hans Poelzig geschaffen und unter
Denkmalschutz gestellt wurde, erhalten und nicht durch Ein- oder Umbauten des
RBB beeinträchtigt wird. Hierzu wird Folgendes berichtet: Der RBB hatte ohne Genehmigung und Abstimmung mit dem
Bezirksamt eine Neumöblierung in dem als Baudenkmal eingetragenen Gebäude
Masurenallee 8-14 („Haus des Rundfunks“) durchgeführt. Nach
monatelanger Diskussion wurde durchgesetzt, dass der Großteil der Möbel wieder
weggeräumt wurde. Als Kompromiss wurde mit einem denkmalschutzrechtlichen
Bescheid aus Mai 2008 eine befristete Duldung für zwei Regale im Erdgeschoss
und ein Hochregal im 1. Obergeschoss - die sich jedoch außerhalb des
Lichthofes, d.h. im Umgang befinden - für die Dauer von vier Jahren (bis Mai
2012) ausgesprochen. Der RBB wurde darüber hinaus aufgefordert, bis Ende 2012 ein
mit dem Denkmalschutz konform gehendes Catering-Konzept und ein
denkmalverträgliches Infosystem zu entwickeln. Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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