Drucksache - 1236/3
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Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 28.05.2009 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, über
den Rat der Bürgermeister den Senat von Berlin aufzufordern, das Berliner
Seniorenmitwirkungsgesetz bis zu wahrscheinlichen Neuwahl 2011 dahingehend zu
ergänzen, dass -
die Wahlen zu bezirklichen Seniorenvertretungen
berlinweit am gleichen Tag stattfinden; -
alle Seniorinnen und Senioren durch öffentlichen
Aufruf in den Bezirken auf die Wahlen aufmerksam gemacht werden; -
die Kandidatinnen und Kandidaten auf Bezirkswahllisten
mit Bild, Alter und Zielen/Arbeitsvorstellungen (z.B. auf 300 Anschläge
begrenzt) spätestens 30 Tage vor dem Wahltag durch Auslegung der
Kandidatenliste in allen bezirklichen Einrichtungen bekannt gemacht werden; -
die Briefwahl sofort nach Auslegung der
Kandidatenliste an Arbeitstagen bis zum letzten Arbeitstag vor dem Wahltag
möglich ist; -
eine Vertretungsregelung erarbeitet wird, die auch bei
längerer Nichtausübung des Mandats garantiert, dass alle Aufgaben der
Seniorenvertretungen Bezirke/Land erledigt werden; -
die Bezirkshaushalte durch eventuelle Mehrkosten, die
durch die Wahl der Seniorenvertretungen entstehen, nicht zusätzlich belastet
werden. Der BVV ist bis zum 01.09.2009 zu
berichten. Das Bezirksamt teilt
dazu mit: Das
Bezirksamt hat eine entsprechende Vorlage in die Sitzung des Rates der
Bürgermeister am 20.08.2009 eingebracht. Die Vorlage wurde in den Ausschuss für
Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und Migration überwiesen und dort
zurückgestellt, da eine Arbeitsgruppe „Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz
– BerlSenG“ bereits Änderungen des Gesetzes beraten hatte. Der
überarbeitete Entwurf wurde Oktober 2009 der Landesseniorenvertretung vorgestellt
und im Sozialausschuss des Abgeordnetenhauses am 12.11.2009 beraten. In
der Dezembersitzung des Ausschusses wurde die Vorlage erneut beraten und am
17.12.2009 im Rat der Bürgermeister mit folgendem Wortlaut zugestimmt
(Änderungen fett): „Der
Rat der Bürgermeister fordert den Senat von Berlin auf, das Berliner
Seniorenmitwirkungsgesetz bis zur wahrscheinlichen Neuwahl 2011 dahingehend zu
ergänzen, dass -
die Wahlen zu
bezirklichen Seniorenvertretungen berlinweit am gleichen Tag stattfinden; -
alle Seniorinnen
und Senioren durch öffentlichen Aufruf des
Senats auf die Wahlen aufmerksam gemacht werden; -
die Kandidatinnen
und Kandidaten auf Bezirkswahllisten mit Bild, Alter und Zielen/Arbeitsvorstellungen
(z.B. auf 300 Anschläge begrenzt) spätestens 30 Tage vor dem Wahltag durch
Auslegung der Kandidatenliste in allen bezirklichen Einrichtungen bekannt
gemacht werden; -
entfällt; -
eine Nachrückerregelung erarbeitet wird, die
auch bei längerer Nichtausübung des Mandats garantiert, dass alle Aufgaben der
Seniorenvertretungen Bezirke/Land erledigt werden; -
die
Bezirkshaushalte durch eventuelle Mehrkosten, die durch die Wahl der
Seniorenvertretungen entstehen, nicht zusätzlich belastet werden.“ Die
Änderung des vierten Spiegelstrichs konnte vom Rat der Bürgermeister vor dem
Hintergrund mangelnder personeller Ausstattung in den Wahlämtern der Bezirke
für eine zeitgleiche Wahl zur Seniorenvertretung (inklusive Briefwahl) und den
Wahlen zum Abgeordnetenhaus nicht übernommen werden. Das
Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. . Monika
Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadträtin |
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