Drucksache - 1236/3  

 
 
Betreff: Ergänzung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Wittke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2009 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
01.04.2009 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
30.04.2009 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
28.05.2009 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28.05.2009 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister den Senat von Berlin auf­zufordern, das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz bis zu wahrscheinlichen Neuwahl 2011 dahingehend zu ergänzen, dass

 

-          die Wahlen zu bezirklichen Seniorenvertretungen berlinweit am gleichen Tag stattfinden;

-          alle Seniorinnen und Senioren durch öffentlichen Aufruf in den Bezirken auf die Wahlen aufmerksam gemacht werden;

-          die Kandidatinnen und Kandidaten auf Bezirkswahllisten mit Bild, Alter und Zie­len/Arbeitsvorstellungen (z.B. auf 300 Anschläge begrenzt) spätestens 30 Tage vor dem Wahltag durch Auslegung der Kandidatenliste in allen bezirklichen Einrichtungen bekannt gemacht werden;

-          die Briefwahl sofort nach Auslegung der Kandidatenliste an Arbeitstagen bis zum letzten Arbeitstag vor dem Wahltag möglich ist;

-          eine Vertretungsregelung erarbeitet wird, die auch bei längerer Nichtausübung des Man­dats garantiert, dass alle Aufgaben der Seniorenvertretungen Bezirke/Land erledigt wer­den;

-          die Bezirkshaushalte durch eventuelle Mehrkosten, die durch die Wahl der Seniorenvertre­tungen entstehen, nicht zusätzlich belastet werden.

 

Der BVV ist bis zum 01.09.2009 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat eine entsprechende Vorlage in die Sitzung des Rates der Bürgermeister am 20.08.2009 eingebracht. Die Vorlage wurde in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Gleichstellung und Migration überwiesen und dort zurückgestellt, da eine Arbeitsgruppe „Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG“ bereits Änderungen des Gesetzes beraten hatte. Der überarbeitete Entwurf wurde Oktober 2009 der Landesseniorenvertretung vorge­stellt und im Sozialausschuss des Abgeordnetenhauses am 12.11.2009 beraten.

 

In der Dezembersitzung des Ausschusses wurde die Vorlage erneut beraten und am 17.12.2009 im Rat der Bürgermeister mit folgendem Wortlaut zugestimmt (Änderungen fett):

 

„Der Rat der Bürgermeister fordert den Senat von Berlin auf, das Berliner Seniorenmitwir­kungsgesetz bis zur wahrscheinlichen Neuwahl 2011 dahingehend zu ergänzen, dass

 

-          die Wahlen zu bezirklichen Seniorenvertretungen berlinweit am gleichen Tag stattfinden;

-          alle Seniorinnen und Senioren durch öffentlichen Aufruf des Senats auf die Wahlen auf­merksam gemacht werden;

-          die Kandidatinnen und Kandidaten auf Bezirkswahllisten mit Bild, Alter und Zie­len/Arbeitsvorstellungen (z.B. auf 300 Anschläge begrenzt) spätestens 30 Tage vor dem Wahltag durch Auslegung der Kandidatenliste in allen bezirklichen Einrichtungen bekannt gemacht werden;

-          entfällt;

-          eine Nachrückerregelung erarbeitet wird, die auch bei längerer Nichtausübung des Man­dats garantiert, dass alle Aufgaben der Seniorenvertretungen Bezirke/Land erledigt wer­den;

-          die Bezirkshaushalte durch eventuelle Mehrkosten, die durch die Wahl der Seniorenvertre­tungen entstehen, nicht zusätzlich belastet werden.“

 

 

Die Änderung des vierten Spiegelstrichs konnte vom Rat der Bürgermeister vor dem Hinter­grund mangelnder personeller Ausstattung in den Wahlämtern der Bezirke für eine zeitglei­che Wahl zur Seniorenvertretung (inklusive Briefwahl) und den Wahlen zum Abgeordneten­haus nicht übernommen werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

.

 

Monika Thiemen                                                                                   Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                              Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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