Drucksache - 1268/3
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Die
BVV hat in ihrer Sitzung am 28.05.2009 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, auf das JobCenter mit Nachdruck einzuwirken, Kunden mit
Migrationshintergrund in das ESF – BAMF – Programm zu vermitteln.
Dabei ist besonderer Wert auf die Ansprache der Vermittler an diese
Personengruppe zu legen, um eine möglichst hohe Teilnehmerzahl zu erreichen. Das Bezirksamt wertet das Programm der berufsbezogenen Sprachförderung als wichtiges Instrument der sprachlichen und fachlichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Mit dem Leiter des JobCenters bestand aus diesem Grund bereits im April des Jahres Kontakt, um Informationen über die Nutzung des Instruments in der Arbeit des JobCenters zu erhalten. Der Geschäftsführer schilderte in diesem Zusammenhang, dass die Vermittlung bzw. das Angebot der Teilnahme an den durch den Europäischen Sozialfond geförderten und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführten berufsbezogenen Sprachkurse über die Mitarbeiter der Markt- und Integrationsteams des JobCenters erfolgen. Die Zielgruppe der Maßnahme des berufsbezogenen Sprachkurses sind Erwerbslose mit Migrationshintergrund und Defiziten in der deutschen Sprache. Dies können auch Einwanderer der 2. und 3. Generation sein. Dieser potentielle Teilnehmerkreis ist aber in den, dem JobCenter zur Verfügung stehenden Programmen nicht herauszufiltern, da diese häufig bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Der Kundenkreis der Erwerbslosen mit Migrationshintergrund wird von den Vermittlern im Rahmen eines Beratungsgespräches und einer rechtsverbindlichen Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an diesen Kursen verpflichtet. Die Zahl der zu verpflichtenden Teilnehmer reduzierte sich zunächst aufgrund der Eingangsvoraussetzungen des ESF-BAMF-Programms: Alle Kunden die nicht erfolgreich die Grundstufe „A2“ absolviert hatten, konnten an diesen Maßnahmen nicht teilnehmen. Genauso verhielt es sich mit den infrage kommenden Kunden, die erfolgreich den Level „B2“ bestanden hatten. Auch dieser Kundenkreis war von der Teilnahme ausgeschlossen. Diese Einschränkungen wurden seitens des BAMF aktuell Anfang Juni aufgehoben, so dass die Kurse ab sofort von allen Kunden mit Migrationshintergrund unabhängig vom individuellen Sprachlevel zugewiesen werden können. Die Vermittler des JobCenters Charlottenburg-Wilmersdorf sind gehalten, Kunden mit Migrationshintergrund die berufsbezogenen Sprachkurse offensiv anzubieten, dezidierte Informationen zu geben und das genaue Procedere zu erklären. Unabhängig von den hier angesprochenen berufsbezogenen Sprachkursen gibt es die üblichen reinen Sprachkurse (ohne beruflichen Bezug) des BAMF, in die das JobCenter seit 2005 vermittelt. Das JobCenter hat bislang 73 Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund in die berufsbezogenen Sprachkurse zugewiesen. Das ist im Berlin-Vergleich die höchste Quote, wie anlässlich einer Besprechung mit allen Trägern, sowie den Vertretern aller JobCenter und Agenturen von Seiten des BAMF bestätigt wurde. An den ersten Kursen nehmen momentan 39 Personen teil. Das Bezirksamt hat den Leiter des JobCenters gebeten, das Programm der berufsbezogenen Sprachförderung weiterhin offensiv in die Vermittlungsarbeit zu integrieren und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin |
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