Auszug - Hygiene-TÜV
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Beantwortung
Herr BzStR Schulte: Frau
Vorsteherin, meine Damen und Herren, Zu 1. das
Bezirksamt begrüßt das Modellprojekt Pankow ausdrücklich. Das Gesetz zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz
Verbraucherinformationsgesetz genannt, ist zum 1. Mai 2008 in Kraft getreten.
Mit dem Pankower Modell wird versucht, dieser Veränderung Rechnung zu tragen.
Denn das Verbraucherinformationsgesetz ist eindeutig, ich zitiere: “Jeder
hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über
Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum
Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern einschl. der Auswertung dieser
Tätigkeiten und Maßnahmen.” Insofern sind wir auch jetzt schon
verpflichtet, Informationen über Gaststättenkontrollen auf Anfrage heraus zu
geben. Fragt eine Bürgerin oder ein Bürger nach, ob es in seinem
Lieblingsrestaurant Kontrollen gab und welche Ergebnisse sie hatten, müssen wir
nach Maßgabe des Gesetzes informieren. Die Frage ist, wie dann derjenige mit
dieser Information umgeht und ob er damit dann vielleicht Probleme bekommt, das
ist dann die rechtliche Frage, aber wir müssen diese Information herausgeben. Ich
unterstützte das Ziel, dass alle Bezirke ein vergleichbares Modell wie in
Pankow in absehbarer Zeit übernehmen. Aber die Ausschluss- und Beschränkungsgründe
nach § 2 für eine Information der Öffentlichkeit in diesem Gesetz sind leider
noch sehr weitgehend gefasst. Und deswegen waren sich die für das Veterinär-
und Lebensmittelaufsichtsamt zuständigen Stadträte am 6. März dahingehend
einig, dass es einer Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes auf jeden
Fall bedarf. Sie haben deshalb auch den Senat aufgefordert, parteiübergreifend
eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Das Modellprojekt von
Pankow soll zunächst bis Ende des Jahres weitergeführt werden.
Marzahn-Hellersdorf und Charlottenburg-Wilmersdorf haben zugesagt, bis zur
Sommerpause zu prüfen, ob das System von Pankow oder eine Variante auch in
ihren Bezirken noch in diesem Jahr umsetzbar ist. Am Pankower
Modell kritisiere ich die sehr starre Aufteilung in gute und schlechte
Betriebe. Graustufen gibt es nach dem Pankower Modell nicht. Ich halte es für
sinnvoller, das dänische Modell aufzugreifen, das eine sehr breite Information
der Bevölkerung zwingend vorschreibt. Ich hatte vorhin dazu Zettel verteilen
lassen. Jeder Betrieb muss das Ergebnis der letzten Kontrolle am Schaufenster
sichtbar aufhängen. Für die verschiedenen Bereiche Hygiene,
Eigenkontrollkonzept, Kennzeichnung und Teilnahme der Mitarbeiter an
Hygieneschulungen gibt es - ähnlich wie bei der Stiftung Warentest -
Kategorien: Keine Beanstandung, kleinere Mängel, Mängel, die eine Auflage
erforderlich machen, und Mängel, die ein Bußgeld oder Strafanzeige notwendig
machen. (Die Übersetzungsfehler in dieser Vorlage stammen nicht von uns,
sondern das wurde von den dänischen Behörden so formuliert, aber da gibt es ja
einige Begriffe, über die man stolpert.) Aber diese vier Kategorien sind es und
das finde ich auch sinnvoll. Und wer diese Informationen nicht am Schaufenster
aushängt, muss damit rechnen, auch bei der nächsten Kontrolle auch abgestuft zu
werden. Insofern glaube ich, ist das ein guter Weg. Zu 2. Zunächst
ist einmal folgendes festzustellen: Die große Mehrzahl der
Lebensmittelunternehmen in Charlottenburg-Wilmersdorf arbeitet kooperativ mit
Überwachungsbehörden zusammen. Insofern hilft ein System à la Pankow denjenigen
Betrieben, die sich an die Vorschriften halten. Das ist auch im Sinne der
Verbraucherinnen und Verbraucher. In Pankow kommen nur diejenigen Betriebe auf
die Negativliste, bei denen Verstöße vorliegen, die bußgeldrelevant sind, bei
denen es sich nicht um erstmalige Verstöße handelt, bei denen Nachkontrollen
keinen Erfolg gezeigt haben und die vorab informiert wurden, dass sie in eine
Negativliste aufgenommen werden sollen. Die Veröffentlichung der Betriebe hat
bewirkt, dass jetzt Aktivitäten der Gastwirte einsetzen, um die Situation zu
verbessern. Auch diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen. In der
Vergangenheit haben diese Betriebe dann das Bußgeld bezahlt und haben nicht
groß was verändert. Jetzt haben sie Aktivitäten entfaltet, wie ja auch in den
Zeitungen zu lesen war. Zu 3. Für die Wahrnehmung aller Pflichtaufgaben im Rahmen der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht wurde ein Berechnungsschlüssel zur Ermittlung des Bedarfs an Fachpersonal durch eine Arbeitsgruppe der Bezirksämter erstellt und der zuständigen Senatsverwaltung zugeleitet. Nach diesen Berechnungsschlüsseln werden in Charlottenburg-Wilmersdorf zusätzlich zu den fünf vorhandenen Tierarztstellen 1,5 weitere Stellen erforderlich. Und bei den Lebensmittelkontrolleuren, zusätzlich zu den sieben, werden 2,3 zusätzliche Stellen benötigt, Zu 4. Am 3. März
nahm ich an der Sitzung des Ausschusses Tourismus der IHK Berlin teil und
durfte als Referent zu diesem Punkt auch Rede und Antwort stehen. Die
Imageschädigung für den Ruf Berlins und das Anprangern waren einige der
Schlagworte die fielen. Besonders wurde befürchtet, dass Momentaufnahmen bei
einer Kontrolle zu einer falschen geschäftsschädigenden Wertung führen und dass
die Ämter keine Gleichbehandlung der Betriebe sicherstellen könnten. In vielen
Einzelgesprächen konnte ich aber auch feststellen, dass viele Gastwirte und
Gewerbetreibende dieses Modell ausdrücklich unterstützen. Zu 5. Zum positiven
Signet. Bei der Vergabe des Smileys muss gewährleistet sein, dass jeder
Betrieb, der solch ein Signet beantragt, gleich behandelt wird. Würden alle ca.
1.800 Gaststätten, und so viele haben wir in unserem Bezirk, den Smiley
beantragen, hätten wir in der Tat ein Problem. Zudem muss die Möglichkeit
bestehen, dass das Smiley bei Auftreten von Verstößen sofort wieder aberkannt
werden kann. Klar ist auch, dass solch‘ ein Signet keine Garantie
bedeutet. Auch in einer Gaststätte mit Smiley kann es zu Lebensmittelvergiftungen
kommen. Zur Negativliste. Da in den
Ausschluss- und Beschränkungsgründen auch von Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen die
Rede ist, die eine Veröffentlichung verhindern, gibt es in Pankow bereits
Beschwerden über die Nennung in der Negativliste. Diese Beschwerden werden
derzeit bearbeitet. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit hat aber in einem Schreiben vom 26. November 2008
verdeutlicht, das er gegen den vorgeschlagenen Weg keine Bedenken hat. Er hat
sogar vielmehr formuliert, dass dieses Verfahren als ein wesentlicher Schritt
zu mehr Transparenz für die Verbraucher anzusehen ist. Und dem kann sich das
Bezirksamt nur anschließen. |
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