Auszug - Hygiene-TÜV  

 
 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1256/3 Hygiene-TÜV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Dr.Fest/Block 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,

 

Zu 1.

das Bezirksamt begrüßt das Modellprojekt Pankow ausdrücklich. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz genannt, ist zum 1. Mai 2008 in Kraft getreten. Mit dem Pankower Modell wird versucht, dieser Veränderung Rechnung zu tragen. Denn das Verbraucherinformationsgesetz ist eindeutig, ich zitiere: “Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern einschl. der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen.” Insofern sind wir auch jetzt schon verpflichtet, Informationen über Gaststättenkontrollen auf Anfrage heraus zu geben. Fragt eine Bürgerin oder ein Bürger nach, ob es in seinem Lieblingsrestaurant Kontrollen gab und welche Ergebnisse sie hatten, müssen wir nach Maßgabe des Gesetzes informieren. Die Frage ist, wie dann derjenige mit dieser Information umgeht und ob er damit dann vielleicht Probleme bekommt, das ist dann die rechtliche Frage, aber wir müssen diese Information herausgeben.

 

Ich unterstützte das Ziel, dass alle Bezirke ein vergleichbares Modell wie in Pankow in absehbarer Zeit übernehmen. Aber die Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 2 für eine Information der Öffentlichkeit in diesem Gesetz sind leider noch sehr weitgehend gefasst. Und deswegen waren sich die für das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zuständigen Stadträte am 6. März dahingehend einig, dass es einer Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes auf jeden Fall bedarf. Sie haben deshalb auch den Senat aufgefordert, parteiübergreifend eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Das Modellprojekt von Pankow soll zunächst bis Ende des Jahres weitergeführt werden. Marzahn-Hellersdorf und Charlottenburg-Wilmersdorf haben zugesagt, bis zur Sommerpause zu prüfen, ob das System von Pankow oder eine Variante auch in ihren Bezirken noch in diesem Jahr umsetzbar ist.

 

Am Pankower Modell kritisiere ich die sehr starre Aufteilung in gute und schlechte Betriebe. Graustufen gibt es nach dem Pankower Modell nicht. Ich halte es für sinnvoller, das dänische Modell aufzugreifen, das eine sehr breite Information der Bevölkerung zwingend vorschreibt. Ich hatte vorhin dazu Zettel verteilen lassen. Jeder Betrieb muss das Ergebnis der letzten Kontrolle am Schaufenster sichtbar aufhängen. Für die verschiedenen Bereiche Hygiene, Eigenkontrollkonzept, Kennzeichnung und Teilnahme der Mitarbeiter an Hygieneschulungen gibt es - ähnlich wie bei der Stiftung Warentest - Kategorien: Keine Beanstandung, kleinere Mängel, Mängel, die eine Auflage erforderlich machen, und Mängel, die ein Bußgeld oder Strafanzeige notwendig machen. (Die Übersetzungsfehler in dieser Vorlage stammen nicht von uns, sondern das wurde von den dänischen Behörden so formuliert, aber da gibt es ja einige Begriffe, über die man stolpert.) Aber diese vier Kategorien sind es und das finde ich auch sinnvoll. Und wer diese Informationen nicht am Schaufenster aushängt, muss damit rechnen, auch bei der nächsten Kontrolle auch abgestuft zu werden. Insofern glaube ich, ist das ein guter Weg.

 

Zu 2.

Zunächst ist einmal folgendes festzustellen: Die große Mehrzahl der Lebensmittelunternehmen in Charlottenburg-Wilmersdorf arbeitet kooperativ mit Überwachungsbehörden zusammen. Insofern hilft ein System à la Pankow denjenigen Betrieben, die sich an die Vorschriften halten. Das ist auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. In Pankow kommen nur diejenigen Betriebe auf die Negativliste, bei denen Verstöße vorliegen, die bußgeldrelevant sind, bei denen es sich nicht um erstmalige Verstöße handelt, bei denen Nachkontrollen keinen Erfolg gezeigt haben und die vorab informiert wurden, dass sie in eine Negativliste aufgenommen werden sollen. Die Veröffentlichung der Betriebe hat bewirkt, dass jetzt Aktivitäten der Gastwirte einsetzen, um die Situation zu verbessern. Auch diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen. In der Vergangenheit haben diese Betriebe dann das Bußgeld bezahlt und haben nicht groß was verändert. Jetzt haben sie Aktivitäten entfaltet, wie ja auch in den Zeitungen zu lesen war.

 

Zu 3.

Für die Wahrnehmung aller Pflichtaufgaben im Rahmen der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht wurde ein Berechnungsschlüssel zur Ermittlung des Bedarfs an Fachpersonal durch eine Arbeitsgruppe der Bezirksämter erstellt und der zuständigen Senatsverwaltung zugeleitet. Nach diesen Berechnungsschlüsseln werden in Charlottenburg-Wilmersdorf zusätzlich zu den fünf vorhandenen Tierarztstellen 1,5 weitere Stellen erforderlich. Und bei den Lebensmittelkontrolleuren, zusätzlich zu den sieben, werden 2,3 zusätzliche Stellen benötigt,

 

Zu 4.

Am 3. März nahm ich an der Sitzung des Ausschusses Tourismus der IHK Berlin teil und durfte als Referent zu diesem Punkt auch Rede und Antwort stehen. Die Imageschädigung für den Ruf Berlins und das Anprangern waren einige der Schlagworte die fielen. Besonders wurde befürchtet, dass Momentaufnahmen bei einer Kontrolle zu einer falschen geschäftsschädigenden Wertung führen und dass die Ämter keine Gleichbehandlung der Betriebe sicherstellen könnten. In vielen Einzelgesprächen konnte ich aber auch feststellen, dass viele Gastwirte und Gewerbetreibende dieses Modell ausdrücklich unterstützen.

 

Zu 5.

Zum positiven Signet. Bei der Vergabe des Smileys muss gewährleistet sein, dass jeder Betrieb, der solch ein Signet beantragt, gleich behandelt wird. Würden alle ca. 1.800 Gaststätten, und so viele haben wir in unserem Bezirk, den Smiley beantragen, hätten wir in der Tat ein Problem. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, dass das Smiley bei Auftreten von Verstößen sofort wieder aberkannt werden kann. Klar ist auch, dass solch‘ ein Signet keine Garantie bedeutet. Auch in einer Gaststätte mit Smiley kann es zu Lebensmittelvergiftungen kommen.

 

Zur Negativliste. Da in den Ausschluss- und Beschränkungsgründen auch von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen wettbewerbsrelevanten Informationen die Rede ist, die eine Veröffentlichung verhindern, gibt es in Pankow bereits Beschwerden über die Nennung in der Negativliste. Diese Beschwerden werden derzeit bearbeitet. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat aber in einem Schreiben vom 26. November 2008 verdeutlicht, das er gegen den vorgeschlagenen Weg keine Bedenken hat. Er hat sogar vielmehr formuliert, dass dieses Verfahren als ein wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz für die Verbraucher anzusehen ist. Und dem kann sich das Bezirksamt nur anschließen.

 

 

 
 

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