Drucksache - 1148/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks zur freiwilligen Teilnahme am diesjährigen Umwelttag (Sonntag, 07.06.2009) sowie an einem freiwilligen autofreien Tag aufzurufen. Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert zu prüfen, ob in Ergänzung zu den Absperrungen im Zusammenhang mit dem Umweltfestival und der Fahrradsternfahrt in Mitte auch in Charlottenburg-Wilmersdorf Straßenfeste möglich sind. Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorzuschlagen, in den Bund-Länder-Gremien für eine Änderung des deutschen Straßenverkehrsrechts initiativ zu werden, so dass wie in anderen europäischen Staaten flächenmäßig Absperrungen der Innenstädte zur Umsetzung eines autofreien Sonntags rechtlich auch ohne Straßenfeste möglich sind. Der BVV ist bis zum 30. April 2009 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Das Bezirksamt hat von einem Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes zu einem freiwilligen autofreien Tag abgesehen. Die Erfahrung der letzten Jahre in Berlin, aber auch in anderen Städten wie z. B. in Hamburg haben gezeigt, dass derartige Appelle zu einem autofreien Tag, wenn Sie denn überhaupt von den Medien aufgegriffen werden, „wirkungslos“ verpuffen. Die bereits von der Idee überzeugten Bürgerinnen und Bürger verzichten von sich aus an dem Tag der Umwelt – für viele Menschen verbunden mit einer Teilnahme an dem Umweltfest bzw. der parallelen Fahrradsternfahrt – zumeist auf die PKW-Nutzung, zumal die Träger des Nahverkehrs an dem Tag mit attraktiven Angeboten für sich Werbung machen. Von der Idee nicht überzeugte Bürgerinnen und Bürger werden immer einen Grund finden, um mit dem PKW zu fahren und sind darüber keinem Rechenschaft schuldig, zumindest nicht dem Bezirksamt. Auch einen Extra-Aufruf zur Teilnahme am Umwelttag hat das Bezirksamt in Anbetracht der langjährigen guten und wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter dafür nicht unternommen. Es kann mittlerweile vorausgesetzt werden, dass die dortige Öffentlichkeitsarbeit mit Plakaten, Flyern und einer im Regelfall guten Presseresonanz alle Interessierten erreicht. Das Bezirksamt hat sodann geprüft, ob an dem Umwelttag (07.06.2009) weitere Straßenfeste möglich sind. Im rechtlichen Sinne sind demnach weitere Straßenfeste selbstverständlich möglich. Straßensperrungen sind dann jedoch auf die direkt für das Straßenfest beanspruchten Abschnitte beschränkt. In diesem Jahr fanden in unserem Bezirk an dem Tag der Umwelt zwei Straßenfeste statt, die aber aufgrund der vom Veranstalter gewählten Standorte keine größeren Absperrungen erforderlich machten: Das Jazzfest am Savignyplatz und die Eröffnung des „mobilen Kinderparadieses“ in der Wilmersdorfer Straße.
Auf ein Anschreiben des Bezirksamtes an die Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hinsichtlich der Änderung des Straßenverkehrsrechtes teilte diese mit:
„Mit Schreiben vom 18. Juni 2009 bitten Sie mich um eine Bundesratsinitiative zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, damit zukünftig autofreie Aktionstage mit verbindlichen Verkehrsverboten für Berlin oder Teile Berlins einhergehen.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Vorschläge zur Durchführung so genannter autofreier Aktionstage. Für derartige allgemein verbindliche Verkehrsverbote – auch für einzelne Gebiete Berlins – fehlt es tatsächlich nach wie vor an einer Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz (StVO) und darauf beruhend an einer Eingriffsbefugnis für die Verkehrsbehörden nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine solche Anordnung aus nicht in § 45 StVO genannten Gründen wäre daher rechtswidrig und könnte begründete Schadensersatzforderungen gegen das Land Berlin auslösen. Die Schaffung einer Rechtsgrundlade bedürfte einer Ergänzung der Ermächtigung in § 6 Abs. 1 StVG durch den Deutschen Bundestag.
Die Erkenntnis der überwiegenden Länderpositionen im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss veranlasst mich allerdings zu der Einschätzung, dass die Erfolgsaussichten einer eventuellen Bundesratsinitiative zur Änderung der genannten straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften äußerst gering sind. Die Einrichtung von flächenhaften Verkehrsverboten wäre zudem von den Ländern der Bundesregierung vorab mitzuteilen, die ihrerseits eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission prüfen müsste. Dieses Verfahren wurde zuletzt für die Einrichtung der Umweltzone in Berlin erforderlich. (Die Dauer von flächenhaften Verkehrsverboten spielt hier keine Rolle). Abgesehen davon wäre mit einer Vielzahl von zwingend zuzulassenden Fahrzeugverkehren zu rechnen, was erheblichen bürokratischen Aufwand für Ausnahmen erfordern würde. Ich halte daher eine Bundesratsinitiative nicht für den richtigen Weg.
Es kommen weiterhin erlaubnispflichtige Veranstaltungen in Betracht, die nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine Sperrung aller Straßen Berlins oder von Stadtteilen, sondern nur die Sperrung einzelner Straßen nach § 29 Abs. 2 StVO ermöglichen.
Der Aufruf zu einem freiwilligen autofreien Sonntag bleibt aber grundsätzlich eine positive Maßnahmen, um für die Zusammenhänge zwischen der Verbesserung der innerstädtischen Lebens- und Aufenthaltsqualität (saubere Luft und weniger Lärm) und der Reduzierung des Pkw-Verkehrs zu verdeutlichen und die Bürger für die verstärkte Nutzung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrradverkehr und zu Fuß) zu werben.“ Das Bezirksamt bittet aufgrund der Ausführungen, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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