Drucksache - 1148/3  

 
 
Betreff: Autofreier Sonntag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
29.01.2009 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 vertagt   
26.02.2009 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2009 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahmne

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks zur freiwilligen Teilnahme am diesjährigen Umwelttag (Sonntag, 07.06.2009) sowie an einem freiwilligen autofreien Tag aufzurufen.

Das Bezirksamt wird weiterhin aufgefordert zu prüfen, ob in Ergänzung zu den Ab­sperrungen im Zusammenhang mit dem Umweltfestival und der Fahrradsternfahrt in Mitte auch in Charlottenburg-Wilmersdorf Straßenfeste möglich sind.

Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorzuschlagen, in den Bund-Länder-Gremien für eine Änderung des deutschen Stra­ßenverkehrsrechts initiativ zu werden, so dass wie in anderen europäischen Staaten flächenmäßig Absperrungen der Innenstädte zur Umsetzung eines autofreien Sonn­tags rechtlich auch ohne Straßenfeste möglich sind.

Der BVV ist bis zum 30. April 2009 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat von einem Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes zu einem freiwilligen autofreien Tag abgesehen. Die Erfahrung der letzten Jahre in Ber­lin, aber auch in anderen Städten wie z. B. in Hamburg haben gezeigt, dass derartige Appelle zu einem autofreien Tag, wenn Sie denn überhaupt von den Medien aufge­griffen werden, „wirkungslos“ verpuffen. Die bereits von der Idee überzeugten Bürge­rinnen und Bürger verzichten von sich aus an dem Tag der Umwelt – für viele Men­schen verbunden mit einer Teilnahme an dem Umweltfest bzw. der parallelen Fahr­radsternfahrt – zumeist auf die PKW-Nutzung, zumal die Träger des Nahverkehrs an dem Tag mit attraktiven Angeboten für sich Werbung machen. Von der Idee nicht überzeugte Bürgerinnen und Bürger werden immer einen Grund finden, um mit dem PKW zu fahren und sind darüber keinem Rechenschaft schuldig, zumindest nicht dem Bezirksamt. Auch einen Extra-Aufruf zur Teilnahme am Umwelttag hat das Be­zirksamt in Anbetracht der langjährigen guten und wirkungsvollen Öffentlichkeitsar­beit der Veranstalter dafür nicht unternommen. Es kann mittlerweile vorausgesetzt werden, dass die dortige Öffentlichkeitsarbeit mit Plakaten, Flyern und einer im Re­gelfall guten Presseresonanz alle Interessierten erreicht.

Das Bezirksamt hat sodann geprüft, ob an dem Umwelttag (07.06.2009) weitere Straßenfeste möglich sind. Im rechtlichen Sinne sind demnach weitere Straßenfeste selbstverständlich möglich. Straßensperrungen sind dann jedoch auf die direkt für das Straßenfest beanspruchten Abschnitte beschränkt. In diesem Jahr fanden in un­serem Bezirk an dem Tag der Umwelt  zwei Straßenfeste statt, die aber aufgrund der vom Veranstalter gewählten Standorte keine größeren Absperrungen erforderlich machten: Das Jazzfest am Savignyplatz und die Eröffnung des „mobilen Kinderpara­dieses“ in der Wilmersdorfer Straße.

 

Auf ein Anschreiben des Bezirksamtes an die Staatssekretärin bei der Senatsver­waltung für Stadtentwicklung hinsichtlich der Änderung des Straßenverkehrsrechtes teilte diese mit:

 

„Mit Schreiben vom 18. Juni 2009 bitten Sie mich um eine Bundesratsinitiative zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, damit zukünftig autofreie Akti­onstage mit verbindlichen Verkehrsverboten für Berlin oder Teile Berlins einherge­hen.

 

In den letzten Jahren gab es immer wieder Vorschläge zur Durchführung so ge­nannter autofreier Aktionstage. Für derartige allgemein verbindliche Verkehrsverbote – auch für einzelne Gebiete Berlins – fehlt es tatsächlich nach wie vor an einer Er­mächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz (StVO) und darauf beruhend an einer Eingriffsbefugnis für die Verkehrsbehörden nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine solche Anordnung aus nicht in § 45 StVO genannten Gründen wäre daher rechtswidrig und könnte begründete Schadensersatzforderungen gegen das Land Berlin auslösen. Die Schaffung einer Rechtsgrundlade bedürfte einer Ergän­zung der Ermächtigung in § 6 Abs. 1 StVG durch den Deutschen Bundestag.

 

Die Erkenntnis der überwiegenden Länderpositionen im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss veranlasst mich allerdings zu der Einschätzung, dass die Er­folgsaussichten einer eventuellen Bundesratsinitiative zur Änderung der genannten straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften äußerst gering sind. Die Einrichtung von flächenhaften Verkehrsverboten wäre zudem von den Ländern der Bundesregierung vorab mitzuteilen, die ihrerseits eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission prüfen müsste. Dieses Verfahren wurde zuletzt für die Einrichtung der Umweltzone in Berlin erforderlich. (Die Dauer von flächenhaften Verkehrsverboten spielt hier keine Rolle). Abgesehen davon wäre mit einer Vielzahl von zwingend zuzulassenden Fahr­zeugverkehren zu rechnen, was erheblichen bürokratischen Aufwand für Ausnahmen erfordern würde. Ich halte daher eine Bundesratsinitiative nicht für den richtigen Weg.

 

Es kommen weiterhin erlaubnispflichtige Veranstaltungen in Betracht, die nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine Sperrung aller Straßen Berlins oder von Stadtteilen, sondern nur die Sperrung einzelner Straßen  nach § 29 Abs. 2 StVO er­möglichen.

 

Der Aufruf zu einem freiwilligen autofreien Sonntag bleibt aber grundsätzlich eine positive Maßnahmen, um für die Zusammenhänge zwischen der Verbesserung der innerstädtischen Lebens- und Aufenthaltsqualität (saubere Luft und weniger Lärm) und der Reduzierung des Pkw-Verkehrs zu verdeutlichen und die Bürger für die ver­stärkte Nutzung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrradverkehr und zu Fuß) zu wer­ben.“

Das Bezirksamt bittet aufgrund der Ausführungen, den Beschluss als erledigt zu be­trachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                     Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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