Drucksache - 1264/3
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Wir fragen
das Bezirksamt: 1. In wie vielen Fällen kam es im Job -
Center Charlottenburg - Wilmersdorf im Laufe des Jahres 2007 und 2008 zu Leistungskürzungen (bitte aufgeschlüsselt
nach Sanktionsstufen)? 2. Anhand welcher Kriterien wurden
diese Leistungskürzungen getrennt nach den jeweiligen Sanktionsstufen und
Jahren veranlasst? 3. Wie viele Sanktionen betrafen
Leistungsempfänger unter 24 Jahre getrennt nach 2007 und 2008? 4. Wie viele Einsprüche bzw. Rechtsmittel
wurden gegen die verhängten Sanktionen eingereicht? 5. Wie viele der Einsprüche bzw.
Rechtsmittel wurden zu Gunsten der Leistungsempfänger entschieden? 1. In wie vielen Fällen kam es im
Job-Center Charlottenburg-Wilmersdorf im Laufe des Jahres 2007 und 2008 zu
Leistungskürzungen (bitte aufgeschlüsselt nach Sanktionsstufen)? Einleitend
wird auf die Übersicht zu den Leistungskürzungen, die in den Jahren 2007 und
2008 im Jobcenter (JC) Charlottenburg-Wilmersdorf ausgesprochen wurden,
hingewiesen (Anlage 1*). Die Zahl
der im Berichtsjahr festgestellten Sanktionen hat sich in 2008 um 454 Fälle gegenüber
2007 erhöht und liegt damit bei 3.567 Fällen. Diese Steigerung ist
hauptsächlich auf Sanktionen aufgrund der versäumten Meldung (Spalte 16),
verweigerter Arbeitsaufnahme (Spalten 2, 3 und 6) und der Verletzung von
Pflichten des Eingliederungsvertrages (Spalte 14) zurückzuführen. 2. Anhand welcher Kriterien wurden
diese Leistungskürzungen getrennt nach den jeweiligen Sanktionsstufen und
Jahren veranlasst? Sanktionen
werden auf Grundlage des § 31 SGB II ausgesprochen (Anlage 2*). Er
sieht die Sanktionierung in mehreren Stufen bis hin zur vollständigen Einstellung
der Leistungen bei den über 25-Jährigen vor (§ 31 Abs. 1 und 3 SGB II):
zunächst um 30% der Regelleistung, bei einem weiteren Verstoß um 60% und
danach zu 100%. Für unter 25-jährige Klientinnen und Klienten sollen zur Vermeidung
von Wohnungslosigkeit die Kosten der Unterkunft weiter gezahlt werden, nur
die Regelleistungen werden gekürzt. Grundsätzlich können bei beiden
Personengruppen bei Leistungskürzungen über 30% Lebensmittelgutscheine
ausgestellt werden. Sofern in der Bedarfsgemeinschaft Minderjährige leben,
sollen diese ausgeben werden. Ausdrücklich
ausgeschlossen wird im Gesetz (§ 31 Abs. 6 letzter Satz SGB II) ein Anspruch
auf Leistungen nach dem SGB XII für die Zeit der Absenkung oder des Wegfalls
der Leistungen. Das
Bezirksamt und das JC haben in ihrer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung
festgelegt, dass ab einer Sanktionierung der 2. Stufe eine Stellungnahme des
bezirklichen Sozialdienstes vorab einzuholen ist. Dies eröffnet Möglichkeiten
der Unterstützung der Klient/innen bei der Lösung von Problemen, die das
Einhalten der Pflichten nach dem SGB II erschweren, z. B: Alkohol- und
Drogenkrankheit, aber auch Schulden oder besondere familiäre Situationen.
Sanktionen aufgrund “Abschluss Eingliederungsvereinbarung” gibt es
aufgrund neuer Rechtssprechung für 2009 nicht mehr. 3. Wie viele Sanktionen betrafen
Leistungsempfänger unter 24 Jahre getrennt nach 2007 und 2008? Die Anzahl
von Sanktionen nach bestimmten Zielgruppen musste im JC manuell aus den
vorliegenden Daten generiert werden. Deshalb konnte nur eine Übersicht für das
Jahr 2008 zur Verfügung gestellt werden (Anlage 3*). Im
Jahresdurchschnitt liegt die Sanktionsquote, d.h. die Relation aller
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit mindestens einer Sanktionsstufe zu allen
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, bei 4,7% und damit in etwa doppelt so hoch
wie bei den unter 25-Jährigen. Dies
resultiert zum einen aus dem besseren Betreuungsverhältnis der unter 25-Jährigen
und der Fallmanager/innen (1:75), das bei den unter 25-Jährigen mit bis zu 400
Fällen pro Arbeitsvermittler/in deutlich schlechter ist. Zum anderen steht
dahinter ein pädagogisches Konzept. Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen
soll vermittelt werden, dass der Bezug von staatlichen Leistungen Verpflichtungen
mit sich bringt, die einzuhalten sind. Der gesetzliche Auftrag sieht dazu eine
engmaschige Betreuung und Unterstützung für eine Eingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt vor, die Verstöße auch schneller erfassen und sanktionieren kann. 4. Wie viele Einsprüche bzw.
Rechtsmittel wurden gegen die verhängten Sanktionen eingereicht? Das JC
teilte mit, dass in 2007 insgesamt 422
Rechtsmittel gegen Sanktionsbescheide eingelegt wurden. Die Zahl war in 2008
mit 413 leicht rückläufig. 5. Wie viele der Einsprüche bzw.
Rechtsmittel wurden zu Gunsten der Leistungsempfänger entschieden? In 2007
wurde 181 der 422 Widersprüchen stattgegeben (42,9%), in 2008 132 von 413
(31,96%). *) Anlagen können im Büro der BVV eingesehen werden. |
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