Drucksache - 1264/3  

 
 
Betreff: Wie geht der Bezirk mit Sanktionen des JobCenters um?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Riedel/Tazegül/Tillinger 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2009 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
30.04.2009 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 07.05.2009

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      In wie vielen Fällen kam es im Job - Center Charlottenburg - Wilmersdorf im Laufe des Jahres 2007 und 2008  zu Leistungskürzungen (bitte aufgeschlüsselt nach Sanktionsstufen)?

 

2.      Anhand welcher Kriterien wurden diese Leistungskürzungen getrennt nach den jeweiligen Sanktionsstufen und Jahren veranlasst?

 

3.      Wie viele Sanktionen betrafen Leistungsempfänger unter 24 Jahre getrennt nach 2007 und 2008?

 

4.      Wie viele Einsprüche bzw. Rechtsmittel wurden gegen die verhängten Sanktionen eingereicht?

 

5.      Wie viele der Einsprüche bzw. Rechtsmittel wurden zu Gunsten der Leistungsempfänger entschieden?

 

 

In Vertretung für Frau Bezirksstadträtin Schmiedhofer wird die Große Anfrage wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1.      In wie vielen Fällen kam es im Job-Center Charlottenburg-Wilmersdorf im Laufe des Jahres 2007 und 2008 zu Leistungskürzungen (bitte aufgeschlüs­selt nach Sanktionsstufen)?

 

Einleitend wird auf die Übersicht zu den Leistungskürzungen, die in den Jahren 2007 und 2008 im Job­center (JC) Charlottenburg-Wilmersdorf ausgesprochen wurden, hingewiesen (Anlage 1*).

 

Die Zahl der im Berichtsjahr festgestellten Sanktionen hat sich in 2008 um 454 Fälle ge­genüber 2007 erhöht und liegt damit bei 3.567 Fällen. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf Sanktionen auf­grund der ver­säumten Meldung (Spalte 16), verweigerter Arbeitsaufnahme (Spalten 2, 3 und 6) und der Verletzung von Pflichten des Eingliederungsvertrages (Spalte 14) zurückzuführen.

 

2.      Anhand welcher Kriterien wurden diese Leistungskürzungen getrennt nach den jeweiligen Sanktionsstufen und Jahren veranlasst?

 

Sanktionen werden auf Grundlage des § 31 SGB II ausgesprochen (An­lage 2*). Er sieht die Sanktionierung in mehreren Stufen bis hin zur vollständigen Ein­stellung der Leistungen bei den über 25-Jährigen vor (§ 31 Abs. 1 und 3 SGB II): zunächst um 30% der Regel­leistung, bei einem weiteren Verstoß um 60% und danach zu 100%. Für unter 25-jährige Klien­tinnen und Klienten sollen zur Vermeidung von Wohnungslo­sigkeit die Kosten der Unter­kunft weiter gezahlt werden, nur die Regelleistungen werden gekürzt. Grundsätzlich kön­nen bei beiden Personengruppen bei Leistungs­kürzungen über 30% Lebensmittelgut­scheine ausgestellt werden. Sofern in der Be­darfsgemein­schaft Minderjährige leben, sol­len diese ausgeben werden.

 

Ausdrücklich ausgeschlossen wird im Gesetz (§ 31 Abs. 6 letzter Satz SGB II) ein An­spruch auf Leistungen nach dem SGB XII für die Zeit der Absenkung oder des Wegfalls der Leistungen.

 

Das Bezirksamt und das JC haben in ihrer gemeinsamen Kooperationsver­einbarung festge­legt, dass ab einer Sanktionierung der 2. Stufe eine Stellungnahme des be­zirklichen Sozi­aldienstes vorab einzuholen ist. Dies eröffnet Möglichkeiten der Unter­stützung der Klient/innen bei der Lösung von Problemen, die das Einhalten der Pflichten nach dem SGB II erschwe­ren, z. B: Alkohol- und Drogenkrankheit, aber auch Schul­den oder besondere familiäre Situationen. Sanktionen aufgrund “Abschluss Eingliederungsvereinbarung” gibt es aufgrund neuer Rechtssprechung für 2009 nicht mehr.

 

3.      Wie viele Sanktionen betrafen Leistungsempfänger unter 24 Jahre getrennt nach 2007 und 2008?

 

Die Anzahl von Sanktionen nach bestimmten Zielgruppen musste im JC ma­nuell aus den vorliegenden Daten generiert werden. Deshalb konnte nur eine Übersicht für das Jahr 2008 zur Verfügung gestellt werden (Anlage 3*).

 

Im Jahresdurchschnitt liegt die Sanktionsquote, d.h. die Relation aller erwerbsfähigen Hil­febedürftigen mit mindestens einer Sanktionsstufe zu allen erwerbsfähigen Hilfe­bedürfti­gen, bei 4,7% und damit in etwa doppelt so hoch wie bei den unter 25-Jähri­gen.

 

Dies resultiert zum einen aus dem besseren Betreuungsverhältnis der unter 25-Jähri­gen und der Fallmanager/innen (1:75), das bei den unter 25-Jährigen mit bis zu 400 Fällen pro Ar­beitsver­mittler/in deutlich schlechter ist. Zum anderen steht dahinter ein pädago­gisches Konzept. Den Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll vermittelt werden, dass der Bezug von staatlichen Leistungen Ver­pflichtungen mit sich bringt, die einzuhalten sind. Der gesetzliche Auftrag sieht dazu eine engmaschige Betreuung und Unterstützung für eine Einglie­derung in den ersten Arbeits­markt vor, die Verstöße auch schneller erfassen und sanktionieren kann.

 

4.      Wie viele Einsprüche bzw. Rechtsmittel wurden gegen die verhängten Sanktio­nen eingereicht?

 

Das JC teilte mit, dass in 2007 insgesamt  422 Rechtsmittel gegen Sankti­onsbe­scheide eingelegt wurden. Die Zahl war in 2008 mit 413 leicht rückläufig.

 

5.      Wie viele der Einsprüche bzw. Rechtsmittel wurden zu Gunsten der Leis­tungsemp­fänger entschieden?

 

In 2007 wurde 181 der 422 Widersprüchen stattgegeben (42,9%), in 2008 132 von 413 (31,96%).

 

*) Anlagen können im Büro der BVV eingesehen werden.


 

 
 

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