Drucksache - 1253/3
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Die BVV hat
am 30.04.2009 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, im Zuge der zu präzisierenden Planung für die angemeldeten
Projekte des Konjunkturpakets II entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 3
Abs.1 Satz 1 Buchstabe b des Zukunftsinvestitionsgesetzes - ZuInvG) der energetischen
Erneuerung im Bestand große Bedeutung beizumessen. Dies kann
erreicht werden, indem mindestens 5 % des Investitionsbudgets jedes Projektes
für energetische Maßnahmen im Gebäudebestand der Schulen eingesetzt werden
(z.B. Erneuerung der Heizkessel, Fenster, Leittechnik, Energiecontrolling,
Dämmung oder regenerative Energien). Der BVV ist
bis zum 30.06.2009 mindestens ein Zwischenbericht zu erstatten. Hierzu wird folgendes berichtet: Dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde im Rahmen des
Konjunkturpaketes II für den Bereich Bildung ein Betrag in Höhe von 10 Mio.
Euro zugeordnet. Der Bezirk hatte - nach Prioritäten geordnet - Investitionen
angemeldet, die den Förderkriterien entsprechen und die innerhalb des
vorgegebenen Zeithorizonts bis 2011 realisierbar sind. Darüber hinaus erhielt der Bezirk Zuschläge für Projekte,
die nach “gesamtstädtischen Kriterien” ermittelt wurden (2,1 Mio.
Euro) sowie eine nicht einrichtungsbezogene Pauschale für einfache
Energiesparmaßnahmen (250.000 Euro). Zur allgemeinen “energetischen Gebäudesanierung”
(ohne Bildungseinrichtungen) wurde jedem Bezirk nochmals 1 Mio. Euro zur
eigenverantwortlichen Beplanung zur Verfügung gestellt. Vorgabe für alle Maßnahmen ist, dass sie der “energetischen Qualifizierung”, also dem Energiesparen, der Reduzierung von CO2-Emissionen und der Steigerung der Energieeffizienz dienen müssen. Grundlage der Planungen ist hierbei das Anforderungsniveau für Neubauten der zu diesem Zeitpunkt noch gültigen EnEV 2007 minus 10 Prozent (Umbau, Sanierung) bzw. 30 Prozent (Erweiterungs-, Neubau) [EnEV 2009 ist am 01.10.2009 nach Beginn der Maßnahmen in Kraft getreten]. Einen gesetzlichen oder schriftlich festgelegten prozentualen Anteil des Budgets für energetische Maßnahmen sieht die “Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder”, der das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Finanzen, beigetreten ist, nicht vor. Darüber hinaus sollen die Investitionen in den allgemein bildenden Schulen mit einem weiteren Schwerpunkt zur Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur eingesetzt werden (zusätzliche Räumlichkeiten, Ganztagsbetrieb, Verbesserung der Infrastruktur). Der Bezirk hat für das Konjunkturpaket II ausschließlich Projekte angemeldet, die zum einen die Programminhalte erfüllen und die im Rahmen der zeitlichen Vorgaben des Programms umsetzbar sind. Im Bereich der Schulen wurde die Prioritätensetzung der Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport übernommen. Bei allen angemeldeten Projekten, mit Ausnahme der gesondert
zugeteilten Pauschalbeträge für einfache Energiemaßnahmen, handelt es sich um
Investitionsmaßnahmen. Hier sind zum Teil umfangreiche Vorplanungen notwendig. Nach
derzeitigem Stand der Vorplanungen werden bei jedem Projekt
“Schule” im Rahmen des Konjunkturpakets II
(Hildegard-Wegscheider-OS, Joan-Miro-GS, Johann-Peter-Hebel-GS,
Otto-von-Guericke-OS, Peter-Ustinov-Schule, Wald-OS, Erwin-von-Witzleben-GS)
mind. 5 Prozent des Investitionsbudgets für energetische Maßnahmen eingesetzt. Das Bezirksamt bittet daher, die Drucksache als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Klaus-Dieter
Gröhler Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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