Drucksache - 1208/3
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Die BVV hat in ihrer Sitzung vom
19.03.2009 beschlossen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob Bürgerinnen und Bürger zu
Antragszwecken ihre Lichtbilder auch in digitaler Form einreichen können. Im Falle
der Umsetzbarkeit ist auf der Homepage des Bezirksamtes umfassend über die Art
und Weise der Einreichung digitaler Lichtbilder zu informieren. Hierzu
nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Die
zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat sich jüngst auf Grund
einer aktuellen Bürgernachfrage mit der Thematik der Einreichung digitaler
Bilddokumente zur Verwendung bei der Pass- und Personalausweisbeantragung
fachlich auseinander gesetzt und hierzu Stellung genommen. Sie kommt im
Ergebnis zur Unzulässigkeit der Vorlage eines Lichtbildes auf elektronischem
Wege. Nach § 4
Abs. 1 Passgesetz in Verbindung mit § 5 Satz 1 Passverordnung ist vom
Passbewerber bei der Antragstellung ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45
Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand vorzulegen. Das Foto
muss i. Ü. den Anforderungen der Anlage 8 der Passverordnung (sog.
Fotomustertafel) entsprechen. Das
Bundesministerium des Inneren führt darüber hinaus in dem Entwurf der neuen
Passverwaltungsvorschriften zu § 6a Abs. 2 Passgesetz zu den Anforderungen an
das Lichtbild ausdrücklich aus, dass die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler
Form (z.B. USB-Stick oder elektronische Übermittlung) durch die antragstellende
Person oder den Fotografen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig
sein soll. Dies gelte nicht, sofern in den Passbehörden Fotoautomaten aufgestellt
und in das Antragsverfahren eingebunden sind und die datenschutzrechtlichen
Regelungen beachtet werden. Das Bezirksamt bittet den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat |
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