Drucksache - 0964/3
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt werden kann, indem sie die temporäre Überlassung von Räumlichkeiten selbstständig mit Hilfe von Musterüberlassungsvereinbarungen regeln könnten. Die erzielten Einnahmen können von den Schulen für Lehr- und Lernmittel etc. verwendet werden.
Das Bezirksamt führt dazu aus:
1. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin hat eine zentrale Immobilienverwaltung installiert. Diese ist für die Verwaltung und Bewirtschaftung er bezirklicher Immobilien zuständig. An einer Änderung der Zuständigkeiten (auch nicht teilweise) kann das Bezirksamt aufgrund seiner bestehenden Verwaltungsstrukturen und aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht interessiert sein. 2. Wie der BVV durch die Haushaltsberatungen bekannt ist, belasten die Schulgebäude den Bezirkshaushalt jährlich in einer Größenordnung von 6 bis 8 Mio. EUR. Das heißt, der Bezirk erhält diesen Betrag nach dem derzeitigen Zuweisungssystem weniger als Budget. Aufgrund der hohen Eigenverantwortung der Schulen auf der Basis des Schulgesetzes, verbunden mit Leitlinien zur Mindestveranschlagung und die erlaubte Übertragung nicht verbrauchter Haushaltsmittel in das nächste Haushaltsjahr (bzw. Rücklagenbildung), besteht für diesen Bereich der Bezirksverwaltung ein Novum gegenüber allen anderen Bereichen. Alle Teile der Bezirksverwaltung tragen anteilig den jährlichen Fehlbedarf in Höhe von 6 bis 8 Mio. EUR mit, weil dieser nicht den Schulen angelastet werden
kann. Insofern dienen verständlicherweise alle erzielten Mehreinnahmen grundsätzlich der Deckung des Gesamthaushalts. 3. Mit der Umstellung der Finanzierung des Finanzvermögens (in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, also ohne Mittelzuweisung) sind alle Einnahmen aus Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume sowie aus Erbbauzinsen nicht mehr der Einnahmenvorgabekategorie E03, sondern der Kategorie E01 zur Finanzierung des Finanzvermögens zugeordnet worden. Aufgrund der Umstellungsbasis IST 2006 und der zwischenzeitlichen Reduzierung der Erbbaupachtgrundstücke decken die derzeit erzielten Einnahmen in einer Größenordnung von rd. 1 Mio. EUR nicht die benötigten Ausgaben des Finanzvermögens. Insofern stehen etwaige Mehreinnahmen aus Vermietungen nicht für andere Verwendungszwecke (Ausgaben) zur Verfügung. 4. Bei der Absicht, Räume (stundenweise) in bestehenden Schulgebäuden zu vermieten, ist zu beachten, dass die hierfür benötigten Bewirtschaftungsaufwendungen (u.a. für Energie, Heizung, Reinigung, Personal, Versicherungen, Verwaltungskosten) nicht unerheblich die Preisgestaltung (Miete) beeinflussen. Auf eine Kostendeckung ist seitens des Bezirksamts zu bestehen (keine Zulassung verdeckter Subventionen).
Das Bezirksamt sieht sich grundsätzlich außerstande, erzielte Mehreinnahmen als Ausgleich für über- und außerplanmäßige Ausgaben einzusetzen, und bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin
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