Auszug - Umsetzung des Lärmminderungsplans Charlottenburg-Wilmersdorf
Zur
Beantwortung Frau BzStR’in Schmiedhofer: Sehr geehrte Damen und
Herren, lieber Herr Dr. Murach, gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Zu 1. Zuständig für die
Lärmminderungsplanung in Berlin ist die Senatsverwaltung, d. h. die
Federführung liegt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz, ich werde das im weiteren mit SenGUV abkürzen, mit starker
Einbindung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, abgekürzt SenStadt, die
sich bzgl. der Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen an die Bezirke wenden.
Das Bezirksamt hat im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda am 27.
November mitgeteilt, dass für die Brandenburgische Straße im Rahmen der
Lärmminderungsplanung von SenGUV ein Pilotprojekt vorgesehen ist. Hier soll
gemeinsam mit drei anderen Straßen erprobt werden, wie die straßenräumlichen
Instrumente des Lärmaktionsplanes in der Praxis funktionieren. Praktisch soll
in der Brandenburgischen Straße, übrigens einer der lautesten in Berlin, eine
überbreite Spur markiert werden. Der verbleibende Rest wird zur Anlage eines
Radverkehrsangebotsstreifens genutzt, dann werden wir auch sehen, ob Herr Raabe
tatsächlich etwas gegen Radfahrer hat. Es werden dort keine baulichen Maßnahmen
vorgenommen, sondern nur preiswerte und reversible Markierungen. Begleitend
werden verkehrliche Untersuchungen und Anwohnerbefragungen durchgeführt. Nach
Auskunft von SenGUV wird z. Z. die Ausschreibung der Ausführungsplanung
durchgeführt. Der Senat
hat den gesamtstädtischen sogenannten Lärmaktionsplan, der auch die Ergebnisse
unserer Konzeptgebiete und Konzeptstrecken darstellt, beschlossen und dem Rat
der Bürgermeister vorgelegt. Wir haben in der Stellungnahme für den zuständigen
Ausschuss gefordert, dass noch für einige Maßnahmentypen, z. B. bei
Straßenräum- oder Straßenumbauten die Finanzierung nicht oder nicht ausreichend
gegeben ist. Da ich in diesem Ausschuss persönlich vertreten bin, wurde das
dann auch in die Stellungnahme, die an den Rat der Bürgermeister direkt
zurückgeht, eingearbeitet und ich hoffe, dass das dann auch den RdB selbst
passiert. Natürlich sind wir sonst damit einverstanden und wünschen uns nur bei
der Umsetzung etwas mehr “drive”. Zu 2. Generell
ist zu sagen, dass die weitaus meisten Straßen bzw. Maßnahmen, an denen
Lärmminderung prüfenswert ist bzw. Gegenstand der Untersuchung der
Lärmminderungsplanung war, in der Verantwortung der Verkehrslenkung Berlin
liegen, die für das übergeordnete Straßennetz, also für die Hauptstraßen
zuständig ist. Die Vertreter der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz haben auf der genannten Ausschuss-Sitzung eine Liste
“weiteres Vorgehen” mit neuen Vorschlägen verteilt, die aus deren
Sicht vordringlich wären. In der Folge wurden seitens der BVV zu sechs der neun
Vorschläge Anträge formuliert bzw. Beschlüsse gefasst. Cauerstraße: gelbe
Wegweisung ändern, Cauerstraße: Änderung der Signalsteuerung, hier liegen
bereits Zwischenberichte des Bezirksamtes vor. Die bezirklichen Vorschläge
wurde allerdings mindestens z. Z. von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
abgelehnt. Es wurde aber der Abschnitt zwischen Otto-Suhr-Allee und
Guerickestraße, dort wurde nachts Tempo 30 angeordnet. Bei der
Schlüterstraße lag bereits vor der Gutachtenpräsentation ein BVV-Beschluss vor.
Die Tempo30-Anordnung ist erfolgt und ausgeführt. Ein lärmbelasteter Abschnitt
in der Höhe der Pestalozzistraße wurde durch Asphaltieren des
Kopfsteinpflasters ausgebessert. Das Markieren des Radfahrangebotsstreifens
zwischen Kurfürstendamm und Schillerstraße soll im zweiten Quartal dieses
Jahres durchgeführt werden. Die Steinsetzarbeiten wurden bereits gemacht.
Kaiser-Friedrich-Straße, einstreifiger Umbau im nördlichen Abschnitt, wurde von
Ihnen gefordert. Dieser Antrag wurde von SenGUV als mittelfristig eingestuft
und ist jetzt auch bei uns nicht mehr auf der Agenda. Im Abschnitt
Bismarckstraße/Spandauer Damm wurde letztes Jahr Tempo 30 nachts eingeführt.
Bzgl. der Joachim-Friedrich-Straße wurde in der Besprechung zur
Radverkehrsinfrastruktur mit SenStadt das erörtert und ein Ingenieurbüro wurde
mit dem Entwurf beauftragt. Windscheidstraße: Angebotsstreifen wurde ebenfalls
mit SenStadt erörtert, ist dort aber als nachrangig eingestuft worden. Antrag
für Spandauer Damm-Brücke: die angestrebte Querschnittsänderung für die Straße
wurde durch SenStadt abgelehnt. Es sollen aber auf anderem Weg Verbesserungen
für Radfahrerinnen und Radfahrer, allerdings erst nach Abschluss der
Bauarbeiten, erreicht werden. Zu 3. In der
Phase der Gutachtenerstellung gab es eine strukturierte Zusammenarbeit der
Landes- und Bezirksverwaltung in Form von protokollierten Abstimmungsterminen,
Stellungnahmen usw. Die sind seit dem Abschluss der gutachterlichen Arbeiten
entfallen. Projektbezogen erfolgt eine Abstimmung, z. B. aktuell an der
Brandenburgischen Straße, bisher durch ein Anschreiben der Senatsverwaltung an
die Bürgermeisterin. Die zuständigen Fachämter, Tiefbau- und Umweltamt, waren
bei dem Abstimmungsgespräch mit SenGUV und SenStadt anwesend und dann hat
SenStadt auch die Zustimmung akzeptiert und mitgeteilt. Es gibt auch
einen weiteren Ablauf mit einem detaillierten Schema, in dem festgelegt ist,
welche Verwaltung was zu tun hat. Handelt es sich um Radverkehrsmaßnahmen, wie
bei Angebotsstreifen, wird die Angelegenheit in der turnusmäßigen
Abstimmungsrunde bei SenStadt erörtert. Erscheint dies aussichtsreich,
erarbeitet das Tiefbauamt selbst oder ein vom Tiefbauamt beauftragter Gutachter
die Maßnahme mit einem Entwurf. Die wird dann der Straßenverkehrsbehörde zur
Prüfung vorgelegt, also entweder hier oder in der Regel der Verkehrslenkung.
Nach Anordnung erfolgt dann die Ausführung durch das Tiefbauamt als
Straßenbaulastträger. Das wird von SenStadt finanziert. Es gibt
aber auch Fälle, da ist kein technischer Entwurf erforderlich, z. B. bei
Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hier ordnet dann die Straßenverkehrsbehörde an
und der Träger der Straßenbaulast lässt dann die Schilder anbringen. Zu 4. Zur Zeit
stehen zwei Maßnahmenbereiche im Fokus. Im Rahmen des Konjunkturprogramms
“ökologisches Stadtsanierungsprogramm” wurde das bezirkliche
Tiefbauamt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebeten, Maßnahmen zur
Lärmminderung zu benennen. Das erfolgte auch nach Rücksprache mit dem Umweltamt
und gemäß einer Maßnahmenliste, die drei Seiten und 19 Straßen bzw.
Straßenabschnitte umfasst, die ich Ihnen auch gleich verteilen werde. Das sind
unsere Vorschläge, die Auswahlentscheidung der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung steht noch aus. Für die bei
1. und 3. bereits angesprochene Brandenburgische Straße, unser Pilotprojekt, wird
demnächst die Ausführungsplanung durch SenGUV oder SenStadt beauftragt. Dann
folgt die BPU-Erstellung und die Genehmigung sowie die
straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Parallel sollen die Anwohnerbefragungen
und -erhebungen erfolgen und die Markierung selbst wird hoffentlich im Jahr
2010 angebracht. |
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