Auszug - Umsetzung des Lärmminderungsplans Charlottenburg-Wilmersdorf  

 
 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1224/3 Umsetzung des Lärmminderungsplans Charlottenburg-Wilmersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Dr.Murach 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmiedhofer:

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmiedhofer:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Dr. Murach, gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Zuständig für die Lärmminderungsplanung in Berlin ist die Senatsverwaltung, d. h. die Federführung liegt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, ich werde das im weiteren mit SenGUV abkürzen, mit starker Einbindung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, abgekürzt SenStadt, die sich bzgl. der Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen an die Bezirke wenden. Das Bezirksamt hat im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda am 27. November mitgeteilt, dass für die Brandenburgische Straße im Rahmen der Lärmminderungsplanung von SenGUV ein Pilotprojekt vorgesehen ist. Hier soll gemeinsam mit drei anderen Straßen erprobt werden, wie die straßenräumlichen Instrumente des Lärmaktionsplanes in der Praxis funktionieren. Praktisch soll in der Brandenburgischen Straße, übrigens einer der lautesten in Berlin, eine überbreite Spur markiert werden. Der verbleibende Rest wird zur Anlage eines Radverkehrsangebotsstreifens genutzt, dann werden wir auch sehen, ob Herr Raabe tatsächlich etwas gegen Radfahrer hat. Es werden dort keine baulichen Maßnahmen vorgenommen, sondern nur preiswerte und reversible Markierungen. Begleitend werden verkehrliche Untersuchungen und Anwohnerbefragungen durchgeführt. Nach Auskunft von SenGUV wird z. Z. die Ausschreibung der Ausführungsplanung durchgeführt.

 

Der Senat hat den gesamtstädtischen sogenannten Lärmaktionsplan, der auch die Ergebnisse unserer Konzeptgebiete und Konzeptstrecken darstellt, beschlossen und dem Rat der Bürgermeister vorgelegt. Wir haben in der Stellungnahme für den zuständigen Ausschuss gefordert, dass noch für einige Maßnahmentypen, z. B. bei Straßenräum- oder Straßenumbauten die Finanzierung nicht oder nicht ausreichend gegeben ist. Da ich in diesem Ausschuss persönlich vertreten bin, wurde das dann auch in die Stellungnahme, die an den Rat der Bürgermeister direkt zurückgeht, eingearbeitet und ich hoffe, dass das dann auch den RdB selbst passiert. Natürlich sind wir sonst damit einverstanden und wünschen uns nur bei der Umsetzung etwas mehr “drive”.

 

Zu 2.

Generell ist zu sagen, dass die weitaus meisten Straßen bzw. Maßnahmen, an denen Lärmminderung prüfenswert ist bzw. Gegenstand der Untersuchung der Lärmminderungsplanung war, in der Verantwortung der Verkehrslenkung Berlin liegen, die für das übergeordnete Straßennetz, also für die Hauptstraßen zuständig ist. Die Vertreter der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz haben auf der genannten Ausschuss-Sitzung eine Liste “weiteres Vorgehen” mit neuen Vorschlägen verteilt, die aus deren Sicht vordringlich wären. In der Folge wurden seitens der BVV zu sechs der neun Vorschläge Anträge formuliert bzw. Beschlüsse gefasst. Cauerstraße: gelbe Wegweisung ändern, Cauerstraße: Änderung der Signalsteuerung, hier liegen bereits Zwischenberichte des Bezirksamtes vor. Die bezirklichen Vorschläge wurde allerdings mindestens z. Z. von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgelehnt. Es wurde aber der Abschnitt zwischen Otto-Suhr-Allee und Guerickestraße, dort wurde nachts Tempo 30 angeordnet.

Bei der Schlüterstraße lag bereits vor der Gutachtenpräsentation ein BVV-Beschluss vor. Die Tempo30-Anordnung ist erfolgt und ausgeführt. Ein lärmbelasteter Abschnitt in der Höhe der Pestalozzistraße wurde durch Asphaltieren des Kopfsteinpflasters ausgebessert. Das Markieren des Radfahrangebotsstreifens zwischen Kurfürstendamm und Schillerstraße soll im zweiten Quartal dieses Jahres durchgeführt werden. Die Steinsetzarbeiten wurden bereits gemacht. Kaiser-Friedrich-Straße, einstreifiger Umbau im nördlichen Abschnitt, wurde von Ihnen gefordert. Dieser Antrag wurde von SenGUV als mittelfristig eingestuft und ist jetzt auch bei uns nicht mehr auf der Agenda. Im Abschnitt Bismarckstraße/Spandauer Damm wurde letztes Jahr Tempo 30 nachts eingeführt. Bzgl. der Joachim-Friedrich-Straße wurde in der Besprechung zur Radverkehrsinfrastruktur mit SenStadt das erörtert und ein Ingenieurbüro wurde mit dem Entwurf beauftragt. Windscheidstraße: Angebotsstreifen wurde ebenfalls mit SenStadt erörtert, ist dort aber als nachrangig eingestuft worden. Antrag für Spandauer Damm-Brücke: die angestrebte Querschnittsänderung für die Straße wurde durch SenStadt abgelehnt. Es sollen aber auf anderem Weg Verbesserungen für Radfahrerinnen und Radfahrer, allerdings erst nach Abschluss der Bauarbeiten, erreicht werden.

 

Zu 3.

In der Phase der Gutachtenerstellung gab es eine strukturierte Zusammenarbeit der Landes- und Bezirksverwaltung in Form von protokollierten Abstimmungsterminen, Stellungnahmen usw. Die sind seit dem Abschluss der gutachterlichen Arbeiten entfallen. Projektbezogen erfolgt eine Abstimmung, z. B. aktuell an der Brandenburgischen Straße, bisher durch ein Anschreiben der Senatsverwaltung an die Bürgermeisterin. Die zuständigen Fachämter, Tiefbau- und Umweltamt, waren bei dem Abstimmungsgespräch mit SenGUV und SenStadt anwesend und dann hat SenStadt auch die Zustimmung akzeptiert und mitgeteilt.

Es gibt auch einen weiteren Ablauf mit einem detaillierten Schema, in dem festgelegt ist, welche Verwaltung was zu tun hat. Handelt es sich um Radverkehrsmaßnahmen, wie bei Angebotsstreifen, wird die Angelegenheit in der turnusmäßigen Abstimmungsrunde bei SenStadt erörtert. Erscheint dies aussichtsreich, erarbeitet das Tiefbauamt selbst oder ein vom Tiefbauamt beauftragter Gutachter die Maßnahme mit einem Entwurf. Die wird dann der Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung vorgelegt, also entweder hier oder in der Regel der Verkehrslenkung. Nach Anordnung erfolgt dann die Ausführung durch das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger. Das wird von SenStadt finanziert.

 

Es gibt aber auch Fälle, da ist kein technischer Entwurf erforderlich, z. B. bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hier ordnet dann die Straßenverkehrsbehörde an und der Träger der Straßenbaulast lässt dann die Schilder anbringen.

 

Zu 4.

Zur Zeit stehen zwei Maßnahmenbereiche im Fokus. Im Rahmen des Konjunkturprogramms “ökologisches Stadtsanierungsprogramm” wurde das bezirkliche Tiefbauamt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebeten, Maßnahmen zur Lärmminderung zu benennen. Das erfolgte auch nach Rücksprache mit dem Umweltamt und gemäß einer Maßnahmenliste, die drei Seiten und 19 Straßen bzw. Straßenabschnitte umfasst, die ich Ihnen auch gleich verteilen werde. Das sind unsere Vorschläge, die Auswahlentscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung steht noch aus.

 

Für die bei 1. und 3. bereits angesprochene Brandenburgische Straße, unser Pilotprojekt, wird demnächst die Ausführungsplanung durch SenGUV oder SenStadt beauftragt. Dann folgt die BPU-Erstellung und die Genehmigung sowie die straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Parallel sollen die Anwohnerbefragungen und -erhebungen erfolgen und die Markierung selbst wird hoffentlich im Jahr 2010 angebracht.

 

 
 

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