Auszug - Gender- und arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des JobCenters in Charlottenburg-Wilmersdorf in Krisenzeiten  

 
 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1250/3 Gender- und arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des JobCenters in Charlottenburg-Wilmersdorf in Krisenzeiten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Vatter 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Beantwortung Frau BzStR‘in Schmiedhofer:

 

Beantwortung Frau BzStR‘in Schmiedhofer:

 

Sehr geehrte Frau Vatter, sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Zahlenmaterial, was jetzt verteilt wird ist für die Beantwortung wichtig.

 

Zu 1.

Für das Jahr 2008 standen dem JobCenter Eingliederungsleistungen in Höhe von knapp 40 Mio EUR zur Verfügung. Eine Unterscheidung nach Personengruppen ist über die Haushaltsprogramme der Bundesagentur für Arbeit nach Mitteilung des JobCenters leider nicht möglich.

 

Zu 2.

Da kommt jetzt die Exel-Tabelle ins Spiel, die gerade von Herrn Ottenberg verteilt wird. Die Auswertung der Verteilung der Mittel, ich kommentiere, was in der Tabelle steht. Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für 2008 nach den Gruppen Frauen, Männer, Jugendliche, Migrantinnen und Migranten bzw. Nichtleistungsbeziehenden zeigt folgendes Bild: Die Verteilung auf die Geschlechter ist mit durchschnittlich ca. 52 % für Frauen und 48 % für Männer nahezu hälftig. Jedoch bezogen auf den Anteil der beiden Gruppen an den Arbeitslosen zeigt sich ein überproportionaler Anteil der Nutzung dieser Maßnahme von Frauen, die nämlich nur zu 44 % im Leistungsbezug sind, was zurückzuführen ist auf die höhere Bildungsbereitschaft der Frauen. Voraussetzung für die Nutzung der Maßnahme ist ein Abbau von Qualifikationsdefiziten zur beruflichen Eingliederung und eine reale Integrationschance nach Abschluss der Maßnahmen. Der Anteil der unter 25-jährigen hat sich im Laufe des Jahres 2008 von 7,6 % im Januar auf zuletzt im Dezember 2,7 % verringert. Der sinkende Verlauf über das Jahr erklärt sich durch den Beginn der Ausbildungsgänge im September eines Jahres. Durch die Einmündung in die Ausbildung und Nachvermittlungsaktion sinkt dann der Anteil der unter 25-jährigen besonders stark und in diesem Fall gilt, dass die Komplettausbildung mit Abschluss immer Vorrang hat vor der Fort- und Weiterbildung.

 

Personen mit Migrationshintergrund sind nicht nach Geschlechtern getrennt erfasst. Ich bedauere das sehr. Es wurde dem Bezirksamt für diesen Personenkreis ein Anteil von 22 % mitgeteilt, der unter ihrem Anteil von 28 % bei den Arbeitslosen bleibt. Die Ursache dafür ist, dass auch in dem Fall die Nutzung der Fort- und Weiterbildung zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen soll, da Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund dazu häufig zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen z. B. zur Erlangung des Haupt- bzw. Realschulabschlusses benötigen.

 

Zu 3.

Innerhalb der Trägervertretung gab es sehr intensive Diskussionen zur Verteilung der Mittel zwischen Maßnahmen für den ersten und den zweiten Arbeitsmarkt. Die Trägervertretung hat dann gemeinsam eine Quote von 55 % für den zweiten Arbeitsmarkt beschlossen incl. der öffentlich geförderten Beschäftigung. Durch die Steigerung von der öffentliche geförderten Beschäftigung und der Zusatzjobs im Rahmen von Entgelt wird sich im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung der MAE-Jobs ergeben. Durch die zugesagten Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket könnte hier wieder ein Ausgleich erfolgen. Die Verschiebung der Eingliederungsmittel hin zu Maßnahmen, die eine langfristigere und finanziell attraktivere Perspektive für die Kundinnen und Kunden bieten, wird auch vom Bezirksamt ausdrücklich unterstützt.

 

Im Bereich des ersten Arbeitsmarktes wird eine Steigerung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung über Bildungsgutscheine angestrebt. Für das Jahr 2009 gibt es insgesamt knapp 38 Millionen für Eingliederungsleistungen. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung hat davon vorgesehen knapp 5 Millionen und die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten 15 Millionen.

 

Zu 4.

Angebote für Alleinerziehende, die Gleichstellung von Frauen und Männer am Arbeitsmarkt sowie die Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligung aufgrund des Geschlechtes ist ebenso Ziel des JobCenters, wie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Beim Einsatz der Förderinstrumente sollen die Förderangebote dazu z. B. auch in Teilzeit angeboten werden, damit sie mit der Kinderbetreuung zeitlich harmonisiert werden können. Für das Jahr 2009 wird die Frauenförderung und im besonderen Maße die Förderung Alleinerziehender, in der Regel Mütter, im Focus stehen, denn in Studien wurde nachgewiesen, dass diese Gruppe leider besonders von Erwerbslosigkeit und damit von Armut betroffen ist.

 

Das JobCenter führt dazu allein im Bereich der über 25-jährigen acht Projekte mit insgesamt 135 Plätzen durch und zwei mit 31 in dem Bereich Entgelt, also dass das volle Gehalt gezahlt wird. Davon richten sich dann drei MAE und die beiden Entgeltprojekte an Alleinerziehende, das sind insgesamt 76 Plätze.

 

Im bezirklichen Frauennetzwerk stehen im Rahmen des ÖBS 30 Plätze für Frauen zur Verfügung, die vor allem zur Unterstützung der Frauen- und Mädchenarbeit in Schulen, Jugendheimen und sozialen Einrichtungen der Unterstützung bei der Berufsorientierung und bei Bewerbungshilfen und im sozialen Bereich und bei der Kinderbetreuung für alleinerziehende Eltern genutzt werden sollen.

 

Ein explizit auf die Bedürfnisse von alleinerziehenden Müttern und Vätern ausgerichtetes ÖBS-Projekt für Charlottenburg-Wilmersdorf wird z. B. über den Träger Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Berlin koordiniert. Das Ziel des Projektes ist die Unterstützung durch flexible Kinderbetreuung. Hier können die Kinder von zu Hause oder der Kita abgeholt werden, zur Kita oder auch z. B. zur Therapie, zu Arztbesuchen oder anderen Terminen begleitet werden. Es soll dort auch die zeitweilige Betreuung im Haushalt ermöglicht werden. Das Projekt hat sieben Beschäftigungsplätze und von diesen werden z. Z. 26 Kinder betreut.

 

Angebot für Menschen mit Migrationshintergrund: Grundsätzlich gilt bei allen arbeitsplatzpolitischen Maßnahmen, dass Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund zusammen mit den “altdeutschen” Bewerbern zu fördern sind. Es werden aber darüber hinaus auch einige Maßnahmen durchgeführt, die sich ausschließlich an Arbeitssuchende mit Migrationshintergrund richten, und zwar dann jeweils, wenn bestimmte Defizite erkannt worden sind, z. B. in der deutschen Sprache oder auch andere Probleme, die es dann sinnvoll erscheinen lassen, dass für diese Gruppe eine Spezialmaßnahme angeboten wird.

 

In diesem Jahr sind folgende Maßnahmen für Menschen mit Migrationshintergrund geplant: Im Projekt Migrationscenter werden 50 Teilnehmende im Alter von über 25 Jahren mit unterschiedlich starken Vermittlungshemmnissen betreut. Das Ziel ist, dass neben dem Erwerb und dem Vertiefen der deutschen Sprache auch Bildungsdefizite ausgeglichen werden. Ein weiteres Projekt richtet sich ausschließlich an Frauen ohne Berufsabschluss und häufig auch ohne Schulabschluss für 30 Teilnehmerinnen. Es sind noch zwei weitere Maßnahmen geplant, die dann auch vorrangig die Sprachförderung zum Ziel haben und dann jeweils für bestimmte Berufsfelder auch qualifizieren.

 

Zu 5.

Zuständig für die Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Nichtleistungsbeziehenden sind die Agenturen für Arbeit. Die Agentur für Arbeit Berlin Nord hat uns mitgeteilt, dass für diesen Personenkreis alle notwendigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Verfügung stehen. Es sei nicht immer vorrangig die berufliche Weiterbildung, wenn z. B. davon auszugehen ist, dass der Integrationserfolg durch andere Projekte schneller oder nachhaltiger erreicht werden könnte. Die Anwendung arbeitsmarktpolitischer Instrumente für Nichtleistungsempfangende sei im Jahr 2009 nicht neu, es sei aber neu das Verfahren, dass dieser Personenkreis mit einer Vermittlungssperre belegt werden kann, die rentenrechtlich negative Auswirkungen haben könnte. Es seien auch schon in den vergangenen Jahren mit Nichtleistungsempfangenden Beratungsgespräche seitens der zuständigen Vermittlerin geführt worden. Es werden dann Potenzialanalysen gemacht für die Grundlage der festzulegenden Ziele in der Eingliederungsvereinbarung. Und die Vermittlungskräfte würden im Gespräch persönlich informieren, wenn die Ausgabe eines Bildungsgutscheines für notwendig und erfolgversprechend gewertet wird. Im Jahr 2009 würden Nichtleistungsempfangende kontinuierlich schriftlich zu Beratungsgesprächen eingeladen werden, damit sie auch die rechtlichen Änderungen erfahren. Die Beauftragte für Chancengleichheit informiere sowohl in Vorträgen als auch durch Informationsschriften und Flyern sowie im Internet. Sie nutze aber auch andere Netzwerke, z. B. das Frauenforum Charlottenburg-Wilmersdorf, Veranstaltungen und Messen, um auf die Chancen und Möglichkeiten für Nichtleistungsbeziehende hinzuweisen.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen