Informationen zur neuen Grundsteuer

  • Stefan Evers - Senator für Finanzen

    Grundsteuer ab 2025

    Beschluss im Abgeordnetenhaus: Rahmenbedingungen für Grundsteuer-Reform stehen fest.

    Weitere Informationen Bild: Paul Schneider
  • Grundsteuerrechner

    Für alle, die schon früher einen Überblick über ihre neue Grundsteuer erhalten möchten, bietet die Senatsverwaltung für Finanzen einen digitalen Grundsteuerrechner an.

    Weitere Informationen
  • Erklärvideo

    Am 26.03.2024 hat der Berliner Senat die Reform der Grundsteuer beschlossen. Aus diesem Anlass haben wir alles rund um die Grundsteuer in einem Video für Sie erklärt.

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  • Informationsschreiben des Finanzsenators

    Zur neuen Grundsteuer ab 2025 hat Finanzsenator Stefan Evers ein Schreiben mit allen aktuellen Informationen rund um das Thema Grundsteuer verfasst. Das Informationsschreiben finden Sie hier.

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Das Grundsteuer-Reformgesetz sieht vor, dass zum 1. Januar 2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten sind. Bei dieser sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals auf diesen Stichtag der Grundsteuerwert festgestellt. Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ab. Für Grundbesitz im Land Berlin erfolgt die Ermittlung des Grundsteuerwerts wie bisher nach dem Bundesgesetz.

Neubewertung

Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz in Berlin eine elektronische Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben – egal ob selbstgenutzt oder vermietet.

Ermittlung der Grundsteuer

Das bisherige dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer wird beibehalten:
1. Ermittlung des Grundsteuerwerts
2. Feststellung des Grundsteuermessbetrags (Grundsteuerwert x Steuermesszahl)
3. Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuermessbetrag x Hebesatz )

In Berlin wird zunächst nur der Grundsteuerwert ermittelt. Erst wenn dieser Wert für die Mehrheit der Berliner Grundstücke vorliegt, werden der neue Hebesatz und ggf. abweichende Messzahlen festgelegt werden. Bescheide über den Grundsteuermessbetrag und über die zu zahlende Grundsteuer werden daher erst im Jahr 2024 erteilt werden. Die neu ermittelte Grundsteuer ist dann ab 2025 zu zahlen.