Drucksache - 1147/3  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplan
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Dr.Lehmann/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
13.02.2009 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
03.03.2009 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2009 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 19.03.2009 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die bezirkliche Schulentwicklungsplanung - vor dem Hintergrund der angestoßenen politischen Diskussionen und anstehenden Entscheidungen - für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf fortzuschreiben.

 

Ein erster Zwischenbericht ist bis zum 30. Juni 2009 zu erstellen.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Der Schulentwicklungsplan 2006 bis 2011 wurde am 30.06.2009 im Schulausschuss beschlossen und an die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung weitergeleitet. Ergänzend wird auf die  Beantwortung  der  Großen Anfrage  am  09.07.2009,  DS-Nr. 1408/3, „Schulentwicklungsplan – Was ist wie geregelt?“ verwiesen (Anlage).

 

 

 

 

Reinhard Naumann              Elfi Jantzen             

Bezirksbürgermeister               Bezirksstadträtin

 

                                                                                                                                            Anlage

 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf                                                                                          09.07.2009

Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport                                                                                                  15000

Bezirksstadtrat            

     Es gilt das gesprochene Wort!

 

Beantwortung

 

der BVV-Drs. Nr. 1408/3

 

Große Anfrage der FDP-Fraktion

 

betreffend

 

Schulentwicklungsplan – Was ist wie geregelt?

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

 

1.      Welche gesetzlichen Grundlagen bestehen für die Erstellung eines bezirklichen SEP, z. B. für die vorgeschriebene Vierzügigkeit und anerkannte Abschlüsse?

2.      Welche inhaltlich-pädagogischen Voraussetzungen, z. B. hinsichtlich der Differenzierung, sind geschaffen worden, um die Schulreform an den Standorten für sog. Sekundarschulen umzusetzen?

3.      Welche materiellen Absicherungen sind im Haushaltsplan 2010/2011 vorgesehen, um die Versorgung mit Personal und Infrastruktur, insbesondere die Unterhalts- und Folgekosten abzusichern?

4.      Welche Berechnungen sind erstellt worden, um auf der Grundlage demographischer Daten den Bedarf für zusätzliche Plätze in einer neuen Sekundarstufe II an einem Sekundarschulstandort zu ermitteln und ggf. einen Zusatzbau zu diesem Zweck zu rechtfertigen?

5.      Ist gewährleistet, dass durch die Reform der Sekundarstufe I die Grund-, Sonder- und Gesamtschulen sowie die Gymnasien in der Schüler-Lehrer-Relation und in der materiellen Ausstattung keine Verschlechterungen hinnehmen müssen?

 

 

Zu 1.:

Der Schulentwicklungsplan 2006 bis 2011 des Landes Berlin ist gem. § 105 (3) SchulG durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBWF) als oberste Schulbehörde wegen der Reform der Oberschule fortzuschreiben.

Die Auswirkungen dieser Schulstrukturreform ab dem Schuljahr 2010/11 machen natürlich auch im Schulnetz der Oberschulen des Bezirks Veränderungen erforderlich. Entsprechend der Vorgabe des § 109 (3) SchulG stellt der Bezirk einen bezirklichen Schulentwicklungsplan auf und hat diesen fortzuschreiben, wenn dies durch Änderung der Rahmenbedingungen im Land Berlin erforderlich ist.

Durch SenBWF wurden die Bezirke im April 2009 aufgefordert, einen Schulentwicklungs-Teilplan „Schulnetz der Schulen der Sekundarstufe I“ bis zum Juli 2009 vorzulegen, damit die bezirklichen Teilpläne in den fortzuschreibenden Schulentwicklungsplan des Landes Berlin eingefügt werden können.

Bei der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Oberschulen waren die Vorgaben der Oberschulreform zur Überführung der Struktur der Oberschulen in eine Zweigliedrigkeit ab dem Schuljahr 2010/11 mit der Bildung von in der Regel 4- bis 6-zügigen Integrierten Sekundarschulen zu berücksichtigen. Bei der Festlegung der zukünftigen Oberschulstandorte und deren Kapazitäten sollten Überkapazitäten vor dem Hintergrund der bis zum Schuljahr 2017/18 durch die Modellrechnung zur Entwicklung der Schüler/innenzahlen prognostizierten Schülerzahlenrückgänge vermieden werden. Zudem soll im neuen Schulnetz den Oberschulen aus beiden Schularten heraus der Zugang zu allen Abschlüssen der Berliner Schule möglich sein und insgesamt die Anzahl von qualifizierten Schulabschlüssen im Land Berlin erhöht werden.

 

 

Zu 2.:

 

Die zuständige Regionale Schulaufsicht (SenBWF) hat diese Frage wie folgt beantwortet:

 

„Differenzierung (Binnendifferenzierung, Förderung, Individualisierung) ist ständig gefordert und nicht neu für die Berliner Schule. Differenzierung im Unterrichts-, Lehr-  und Lernprozess ergibt sich bereits aus dem Auftrag der Schule, wie er im § 1 des Schulgesetzes formuliert ist, und den Grundsätzen für die Verwirklichung,  wie sie im § 4 formuliert sind. Dies zu beachten ist für jede Lehrkraft unabdingbar.

Darüber hinaus wird ein umfangreiches Fortbildungsprogramm aufgelegt, das sich an den Erfahrungen mit dem Fortbildungsprogramm für die Pilotphase der Gemeinschaftsschule orientiert. Jeder Schule soll ein Schulentwicklungs-/Prozessberater zugeordnet werden. Dafür stehen auch finanzielle Mittel zur Verfügung, die über die Regionale Fortbildung in Absprache mit den Schulen verteilt werden.

Für alle zukünftigen Sekundarschulen werden Steuergruppen gebildet werden, die durch die Schulaufsicht und die Regionale Fortbildung begleitet werden.

Zu den gesamtstädtischen Schwerpunkte, die von allen Bezirken in der jeweiligen Regionalen Fortbildung umgesetzt werden gehören bereits jetzt

·         Sprachförderung und

·         Umgang mit Heterogenität in der Individualisierung des Lernprozesses

 

Unabhängig davon organisiert die Regionale Schulaufsicht Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu den wesentlichen Neuerungen der Sekundarstufe I innerhalb der zukünftigen Integrierten Sekundarschulen.“

 

Zu 3.:

 

Die Ausstattung der Integrierten Sekundarschulen mit Funktionsstellen wird sich im Wesentlichen an der Ausstattung der bisherigen Gesamtschulen orientieren. Das Gleiche gilt für die Ausstattung mit Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen.

 

Hierzu teilte die Regionale Schulaufsicht (SenBWF) mit:

„Die Zumessungsfrequenz wird bei 25 Schülern/Schülerinnen pro Klasse liegen. Die Unterrichtsverpflichtung wird für alle Lehrkräfte 26 Stunden betragen.

Diese Maßnahmen sind in der Finanzplanung abgesichert.“

 

Zur Schaffung der notwendigen räumlichen Ressourcen und Standards für die Sekundarschulen werden an zwei zukünftigen Sekundarschulstandorten – „Peter-Ustinov“ in Charlottenburg / „Otto-von-Guericke“ in Wilmersdorf - die Mittel aus dem Konjunkturprogramm II eingesetzt. Darüber hinaus stehen dem Bezirksamt für die Sicherung des Betriebs der zukünftigen Sekundarschulen die für die Schulen im Haushalt des Bezirks vorgesehenen Mittel zur Verfügung. Zum Ausbau des Schulnetzes werden darüber hinaus noch Investitionsmittel für die Durchführung der Pilotphase des Schulversuchs Gemeinschaftsschule am Standort Sybelstraße – 1. Reformschule Charlottenburg - eingesetzt.

Die Weiterentwicklung der Schulstandorte durch Raumanpassungen erfolgt durch den Schulträger nach Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel und begleitend zur Entwicklung neuer Schulprogramme durch die standortbezogen arbeitenden Steuergruppen.

 

Zu 4.:

 

Der Berechnung zukünftig notwendiger Platzkapazitäten für die beiden Schularten der Sekundarstufe I liegt die Modellrechnung des Landes Berlin zur Entwicklung der Schüler/innenzahlen bis zum Schuljahr 2017/18 zu Grunde. In dieser Modellrechnung wurden die Schülerwanderungsbewegungen zwischen den Bezirken und die Plätze in Schulen in freier Trägerschaft mit realistischen Faktoren berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die Prognosen eintreffen und das Schulnetz der Oberschulen im Bezirk in moderater Form zu reduzieren ist. In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Oberschulen ist dieser Prozess mit der mittelfristigen Aufgabe des Standortes der letzten Hauptschule im Bezirk – „Rudolf Diesel“ in Wilmersdorf - dargestellt.

 

Mit dem neuen Zusatzgebäude am Sekundarschulstandort Kuno-Fischer-Straße („Peter Ustinov“) wird ein bestehendes Raumdefizit behoben sowie das Raumprogramm zur Herstellung der Ganztagstauglichkeit für eine vierzügige Sekundarschule erfüllt. Bauliche Vorsorge wird für die Option einer ggf. eigenen gymnasialen Oberstufe getroffen.

 

Zu 5.:

 

An keiner Stelle der geplanten Schulstrukturreform ergibt sich, dass diese zu einer Verschlechterung in der Lehrer-Schüler-Relation führen wird.

 

Eine Verschlechterung der materiellen Ausstattung der Gymnasien und der Grund- und Sonderschulen durch die Einführung der Sekundarschule erfolgt nicht. Die durch Senatsverwaltung für Finanzen dem Bezirk nach festgelegten Standards und Schüler/innenzahlen zugewiesenen Haushaltsmittel für Lern- und Lehrmittel werden durch das Bezirksamt vollständig für die Unterhaltung der Schulen eingesetzt und im größten möglichen Umfang den Schulen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesen. Hinzu kommt der von der BVV beschlossene erfolgreiche Ausbau der Gymnasien bezogen auf den faktisch gegebenen Ganztagsbetrieb, insbesondere mit Mensen und Cafeterien.

 

 

Naumann

 


 

 
 

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