Drucksache - 1238/3  

 
 
Betreff: Senioren-BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2009 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 03.04.2009

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.      Durch welche Maßnahmen und Initiativen hat das Bezirksamt auf die Beschlüsse und Begehren der 1. Senioren-BVV vom 18.4.2008 reagiert?

 

2.      Welchen konkreten Forderungen konnten aus welchen Gründen nicht entsprochen werden?

 

3.      Wann und auf welche Weise hat das Bezirksamt die Senioren über seine diesbezüglichen Aktivitäten unterrichtet?

 

4.      Ist das Bezirksamt gewillt, Senioren-BVV`s zu einer ständigen Einrichtung mindestens einmal im Jahr zu machen und zeitnah über die Ergebnisse zu berichten?

 

5.      Ist das Bezirksamt bereit und wenn ja in welchem Umfange auch im Rahmen der Senioren-BVV`s eine spontane Fragestunde der anwesenden Senioren zuzulassen?

 

 

Die Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

1. Durch welche Maßnahmen und Initiativen hat das Bezirksamt auf die Beschlüsse und Begehren der 1. Senioren- BVV vom 18.4.2008 reagiert?

 

Federführend für die Senioren-BVV war die Seniorenvertretung Charlottenburg- Wilmersdorf. An­gewandt wurde bei der ersten Veranstaltung dieser Art in Charlottenburg-Wilmersdorf ein der BVV nach dem BezVG angenähertes Verfahren durch die BVV-Vorsteherin und einer Selbstverpflich­tung durch die Mitglieder des Bezirksamtes.

Das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) bietet keine rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Institution einer Senioren-BVV, gleichwohl wurde der Seniorenvertretung in der Sitzung von den Vertretern des Bezirksamtes zugesichert, die vorliegenden Anträge in analogem Verfahren zu be­antworten.

Die Seniorenvertretung legte jeweils 10 Anträge und 10 Anfragen vor. Das Bezirksamt, vertreten durch Herrn Gröhler, Abteilung Bauwesen, Herrn Krüger, Abteilung Bürgerdienste, Ausbildungs­förderung und Personal sowie Frau Schmiedhofer, Abteilung Soziales Gesundheit, Umwelt und Verkehr standen für eine ausführliche mündliche Beantwortung der Anträge und  Anfragen zur Verfügung. Die Anfragen Nr.: 1,2,3,4,5,6,7,9,10 sowie die Anträge Nr.: 7,8,9,10 konnten mündlich vom Bezirksamt am 18.4.2008 beantwortet werden. Die vom Plenum der Senioren-BVV ange­nommenen Anträge Nr.: 1,2,3,4,5,6,8 und 10 wurden an die Fachressorts zur Klärung offengeblie­bener Fragestellungen weitergeleitet.

 

Zum Antrag Nr. 1 bezüglich eines notwendigen Wegfalls der bestehenden Lebensaltershöchst­grenzen beispielsweise bei der Berufung in das Schöffenamt, hat sich das Bezirksamt an die Ver­waltung des Bundestages gewandt und erfahren, dass dort ein ähnlicher Antrag mit dem Titel “Diskriminierende Altersgrenzen im Bereich des bürgerlichen Engagements aufheben” durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Datum vom 16.6.2008 eingebracht wurde. Dieser fordert die Bundesregierung auf, u.a. einen Entwurf zur Änderung des § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzulegen, nach dem die bestehende obere Altersgrenze für Schöffinnen und Schöffen aufgeho­ben wird.”

Nach derzeitigem Stand wurde dieser Antrag in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend) sowie den Rechtsausschuss des Bundestages zur Beratung übersandt. Es ist nun das Ergebnis des Bundestages abzuwarten. Das Bezirksamt wird dazu unaufgefordert an die Seniorenvertretung berichten.

 

Den Anträgen 2 und 3 wird durch die Einführung des Berlinpasses zum 1.1.2009 Rechnung ge­tragen. Der Sozialpass gewährt zum einen Ermäßigungen im Kulturbereich, zum anderen auch Fahrpreisermäßigungen durch das Berlin-Ticket S. Anspruchsberechtigt ist der Personenkreis, der Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhält. Rentnerinnen oder Rentner mit einem Einkommen unter 600 € sind grundsätzlich berech­tigt, Leistungen der Grundsicherung zu erhalten, sofern die Mietkosten über 250 € liegen und kön­nen daher ebenfalls von den Vergünstigungen profitieren.

 

Hinsichtlich des Antrages Nr. 5 “Rampe oder Aufzugsmöglichkeit für ein Seniorenwohnhaus” mit der Forderung nach einem barrierefreien Zugang für das SWH Heckerdamm 222 hat sich das Be­zirksamt bei der Eigentümerin GEWOBAG für den Bau einer Rampe eingesetzt. Diese teilte nach Rücksprache mit, dass die Maßnahme in die Planung für 2009 aufgenommen worden sei. Eine Nachfrage im Februar dieses Jahres bezüglich der Realisierung der Maßnahme führte zu einer Bestätigung der Umsetzung noch für dieses Jahr, aber ohne genaue Terminangabe.

 

Der Antrag Nr. 7 wurde von der BVV mit der Drucksache “Heimbegehungen auch mit der Senio­renvertretung” (Nr. 0855/3) aufgegriffen. Das Bezirksamt hatte inseiner Vorlage zur Kenntnis­nahme vom 16.10.2008 über die ablehnende Haltung des Landesamtes für Gesundheit und Sozi­ales berichtet.

 

Zu 2.: Welche konkreten Forderungen konnten aus welchen Gründen nicht entsprochen werden?

 

Das Ziel des Antrages Nr. 4 war die Unterbindung des Durchgangsverkehrs in der Dillenburger und Sodener Straße, der nach eingehender Prüfung der Straßenverkehrsbehörde nicht entspro­chen werden konnte. Die Nutzung der Straßen unterliegt dem Allgemeingebrauch, das heißt die Straßen sind für Verkehrsteilnehmer zur Nutzung freigegeben. An eine Einschränkung dieses Nut­zungsrechtes sind hohe Anforderungen gestellt. Aufgrund des Antrages erfolgte eine intensive straßenverkehrsbehördliche Prüfung, in der eine Einschätzung der Verkehrssituation anhand von mehreren Ortsbesichtigungen vorgenommen wurde und eine Beurteilung des Verkehrslärms über eine vorliegende umfangreiche Erfassung des Verkehrslärms in Nebenstraßen erfolgte. Die Lärm­richtwerte werden nicht überschritten und können somit nicht zur Begründung für eine Einfahrtsbe­schränkung herangezogen werden. Im Ergebnis der Prüfung konnte die Straßenverkehrsbehörde dem Wunsch des Antragstellers nicht folgen. Die vorhandene Tempo 30-Zone ist als Schutz für die Anwohner aus Sicht der Straßenverkehrbehörde ausreichend.

 

Der Forderung nach Beseitigung von Gehwegschäden im Antrag Nr. 6 ist nicht entsprochen wor­den, da seitens des Bezirksamtes im Ergebnis festgestellt wurde, dass hier keine Gehwegschäden vorliegen. Veranlasste Kontrollen ergaben lediglich leichte Unebenheiten und Kanten unter 1 cm.

 

Zum Antrag Nr. 8, der ein verbessertes Mitspracherecht der Seniorenvertretung forderte, war in der Senioren-BVV vereinbart worden, den Fragesteller um eine Präzisierung des Wunsches zu bitten. Diese ist nicht eingegangen. Die Zusammenarbeit im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ist jedoch problemlos (Nachfrage bei Um 2).

Auf den Antrag Nr. 10 zur stärkeren Kontrolle von Falschparkern an Kreuzungen in Nebenstraßen wurde der Seniorenvertretung aufgrund der fehlenden personellen Kapazitäten mitgeteilt, dass dem Wunsch nicht entsprochen werden könne.

 

3. Wann und auf welche Weise hat das Bezirksamt die Senioren über seine diesbezüglichen Aktivitäten unterrichtet?

 

Beantwortungen der Anträge seitens der Fachabteilungen erreichten die Antragsteller über die Seniorenvertretung. Der Vorsteherin der BVV wurde zu den Anträgen 5 und 6 ein Schlussbericht erstellt.

 

Anträge, die  die Seniorenvertretung selbst stellte (7, 8, 9,10) wurden im Rahmen des ständig stattfindenden Meinungsaustausches mit der Seniorenvertretung, u. a. in den monatlich stattfin­denden Sitzungen, thematisiert und zur Zufriedenheit erledigt bzw. beantwortet. Dem Bezirksamt sind keine offenen oder ungeklärten Sachverhalte durch die Seniorenvetrteung zur Kenntnis ge­langt.

 

4. Ist das Bezirksamt gewillt, die Senioren-BVV zu einer ständigen Einrichtung mindestens einmal im Jahr zu machen und zeitnah über die Ergebnisse zu berichten?

 

Nach Auffassung der Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf soll neben dem Seniorenfo­rum zusätzlich einmal jährlich eine Senioren-BVV stattfinden. Die Planung für 2009 ist bereits an­gelaufen; der voraussichtliche Termin ist am Freitag, den 16. Oktober.

 

5. Ist das Bezirksamt bereit und wenn ja in welchem Umfange auch im Rahmen der Senio­ren-BVV`s eine spontane Fragestunde der anwesenden Senioren zuzulassen?

 

Zur lebendigen Gestaltung einer Senioren-BVV und um aktuelle Fragestellungen aufgreifen zu können, wird eine spontane Fragestunde im Rahmen der Tagesordnung vom Bezirksamt begrüßt. Soweit der Vorstand der Seniorenvertretung dieses Ansinnen teilt, wird eine Beantwortung ent­sprechender Fragen der Seniorinnen und Senioren in der Veranstaltung durch die Mitglieder des Bezirksamtes oder bei Nichtanwesenheit eine Weiterleitung der Fragestellung an das zuständige Ressort ebenso für möglich gehalten.

 

M. Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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