Drucksache - 1238/3
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Wir fragen
das Bezirksamt: 1. Durch welche Maßnahmen und
Initiativen hat das Bezirksamt auf die Beschlüsse und Begehren der 1.
Senioren-BVV vom 18.4.2008 reagiert? 2. Welchen konkreten Forderungen
konnten aus welchen Gründen nicht entsprochen werden? 3. Wann und auf welche Weise hat das
Bezirksamt die Senioren über seine diesbezüglichen Aktivitäten unterrichtet? 4. Ist das Bezirksamt gewillt,
Senioren-BVV`s zu einer ständigen Einrichtung mindestens einmal im Jahr zu
machen und zeitnah über die Ergebnisse zu berichten? 5. Ist das Bezirksamt bereit und wenn
ja in welchem Umfange auch im Rahmen der Senioren-BVV`s eine spontane
Fragestunde der anwesenden Senioren zuzulassen? Die Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt
schriftlich wie folgt: 1. Durch welche
Maßnahmen und Initiativen hat das Bezirksamt auf die Beschlüsse und Begehren
der 1. Senioren- BVV vom 18.4.2008 reagiert? Federführend
für die Senioren-BVV war die Seniorenvertretung Charlottenburg- Wilmersdorf. Angewandt
wurde bei der ersten Veranstaltung dieser Art in Charlottenburg-Wilmersdorf ein
der BVV nach dem BezVG angenähertes Verfahren durch die BVV-Vorsteherin und
einer Selbstverpflichtung durch die Mitglieder des Bezirksamtes. Das
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) bietet keine rechtliche Grundlage für die
Einrichtung der Institution einer Senioren-BVV, gleichwohl wurde der
Seniorenvertretung in der Sitzung von den Vertretern des Bezirksamtes
zugesichert, die vorliegenden Anträge in analogem Verfahren zu beantworten. Die
Seniorenvertretung legte jeweils 10 Anträge und 10 Anfragen vor. Das
Bezirksamt, vertreten durch Herrn Gröhler, Abteilung Bauwesen, Herrn Krüger,
Abteilung Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal sowie Frau
Schmiedhofer, Abteilung Soziales Gesundheit, Umwelt und Verkehr standen für
eine ausführliche mündliche Beantwortung der Anträge und Anfragen zur Verfügung. Die Anfragen Nr.:
1,2,3,4,5,6,7,9,10 sowie die Anträge Nr.: 7,8,9,10 konnten mündlich vom
Bezirksamt am 18.4.2008 beantwortet werden. Die vom Plenum der Senioren-BVV
angenommenen Anträge Nr.: 1,2,3,4,5,6,8 und 10 wurden an die Fachressorts zur
Klärung offengebliebener Fragestellungen weitergeleitet. Zum
Antrag Nr. 1 bezüglich eines notwendigen Wegfalls der bestehenden
Lebensaltershöchstgrenzen beispielsweise bei der Berufung in das Schöffenamt,
hat sich das Bezirksamt an die Verwaltung des Bundestages gewandt und
erfahren, dass dort ein ähnlicher Antrag mit dem Titel “Diskriminierende
Altersgrenzen im Bereich des bürgerlichen Engagements aufheben” durch die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Datum vom 16.6.2008 eingebracht wurde.
Dieser fordert die Bundesregierung auf, u.a. einen Entwurf zur Änderung des §
33 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzulegen, nach dem die bestehende obere
Altersgrenze für Schöffinnen und Schöffen aufgehoben wird.” Nach
derzeitigem Stand wurde dieser Antrag in den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (federführend) sowie den Rechtsausschuss des Bundestages zur
Beratung übersandt. Es ist nun das Ergebnis des Bundestages abzuwarten. Das
Bezirksamt wird dazu unaufgefordert an die Seniorenvertretung berichten. Den
Anträgen 2 und 3 wird durch die Einführung des Berlinpasses zum 1.1.2009
Rechnung getragen. Der Sozialpass gewährt zum einen Ermäßigungen im
Kulturbereich, zum anderen auch Fahrpreisermäßigungen durch das Berlin-Ticket
S. Anspruchsberechtigt ist der Personenkreis, der Sozialhilfe oder
Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
erhält. Rentnerinnen oder Rentner mit einem Einkommen unter 600 € sind
grundsätzlich berechtigt, Leistungen der Grundsicherung zu erhalten, sofern
die Mietkosten über 250 € liegen und können daher ebenfalls von den
Vergünstigungen profitieren. Hinsichtlich
des Antrages Nr. 5 “Rampe oder Aufzugsmöglichkeit für ein
Seniorenwohnhaus” mit der Forderung nach einem barrierefreien Zugang für
das SWH Heckerdamm 222 hat sich das Bezirksamt bei der Eigentümerin GEWOBAG
für den Bau einer Rampe eingesetzt. Diese teilte nach Rücksprache mit, dass die
Maßnahme in die Planung für 2009 aufgenommen worden sei. Eine Nachfrage im
Februar dieses Jahres bezüglich der Realisierung der Maßnahme führte zu einer
Bestätigung der Umsetzung noch für dieses Jahr, aber ohne genaue Terminangabe. Der
Antrag Nr. 7 wurde von der BVV mit der Drucksache “Heimbegehungen
auch mit der Seniorenvertretung” (Nr. 0855/3) aufgegriffen. Das
Bezirksamt hatte inseiner Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16.10.2008 über die
ablehnende Haltung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales berichtet. Zu 2.: Welche konkreten Forderungen konnten aus welchen Gründen
nicht entsprochen werden? Das Ziel des Antrages Nr. 4
war die Unterbindung des Durchgangsverkehrs in der Dillenburger und Sodener
Straße, der nach eingehender Prüfung der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen
werden konnte. Die Nutzung der Straßen unterliegt dem Allgemeingebrauch, das
heißt die Straßen sind für Verkehrsteilnehmer zur Nutzung freigegeben. An eine
Einschränkung dieses Nutzungsrechtes sind hohe Anforderungen gestellt.
Aufgrund des Antrages erfolgte eine intensive straßenverkehrsbehördliche
Prüfung, in der eine Einschätzung der Verkehrssituation anhand von mehreren
Ortsbesichtigungen vorgenommen wurde und eine Beurteilung des Verkehrslärms
über eine vorliegende umfangreiche Erfassung des Verkehrslärms in Nebenstraßen
erfolgte. Die Lärmrichtwerte werden nicht überschritten und können somit nicht
zur Begründung für eine Einfahrtsbeschränkung herangezogen werden. Im Ergebnis
der Prüfung konnte die Straßenverkehrsbehörde dem Wunsch des Antragstellers
nicht folgen. Die vorhandene Tempo 30-Zone ist als Schutz für die Anwohner aus
Sicht der Straßenverkehrbehörde ausreichend. Der
Forderung nach Beseitigung von Gehwegschäden im Antrag Nr. 6 ist nicht
entsprochen worden, da seitens des Bezirksamtes im Ergebnis festgestellt
wurde, dass hier keine Gehwegschäden vorliegen. Veranlasste Kontrollen ergaben
lediglich leichte Unebenheiten und Kanten unter 1 cm. Zum Antrag Nr. 8, der ein verbessertes
Mitspracherecht der Seniorenvertretung forderte, war in der Senioren-BVV vereinbart
worden, den Fragesteller um eine Präzisierung des Wunsches zu bitten. Diese ist
nicht eingegangen. Die Zusammenarbeit im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und
Lokale Agenda 21 ist jedoch problemlos (Nachfrage bei Um 2). Auf den Antrag Nr. 10 zur stärkeren Kontrolle von
Falschparkern an Kreuzungen in Nebenstraßen wurde der Seniorenvertretung
aufgrund der fehlenden personellen Kapazitäten mitgeteilt, dass dem Wunsch
nicht entsprochen werden könne. 3. Wann und auf
welche Weise hat das Bezirksamt die Senioren über seine diesbezüglichen
Aktivitäten unterrichtet? Beantwortungen
der Anträge seitens der Fachabteilungen erreichten die Antragsteller über die
Seniorenvertretung. Der Vorsteherin der BVV wurde zu den Anträgen 5 und 6 ein
Schlussbericht erstellt. Anträge,
die die Seniorenvertretung selbst
stellte (7, 8, 9,10) wurden im Rahmen des ständig stattfindenden
Meinungsaustausches mit der Seniorenvertretung, u. a. in den monatlich stattfindenden
Sitzungen, thematisiert und zur Zufriedenheit erledigt bzw. beantwortet. Dem Bezirksamt
sind keine offenen oder ungeklärten Sachverhalte durch die Seniorenvetrteung
zur Kenntnis gelangt. 4. Ist das
Bezirksamt gewillt, die Senioren-BVV zu einer ständigen Einrichtung mindestens
einmal im Jahr zu machen und zeitnah über die Ergebnisse zu berichten? Nach
Auffassung der Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf soll neben dem
Seniorenforum zusätzlich einmal jährlich eine Senioren-BVV stattfinden. Die
Planung für 2009 ist bereits angelaufen; der voraussichtliche Termin ist am
Freitag, den 16. Oktober. 5. Ist das
Bezirksamt bereit und wenn ja in welchem Umfange auch im Rahmen der Senioren-BVV`s
eine spontane Fragestunde der anwesenden Senioren zuzulassen? Zur lebendigen Gestaltung einer Senioren-BVV und um aktuelle
Fragestellungen aufgreifen zu können, wird eine spontane Fragestunde im Rahmen
der Tagesordnung vom Bezirksamt begrüßt. Soweit der Vorstand der
Seniorenvertretung dieses Ansinnen teilt, wird eine Beantwortung entsprechender
Fragen der Seniorinnen und Senioren in der Veranstaltung durch die Mitglieder
des Bezirksamtes oder bei Nichtanwesenheit eine Weiterleitung der Fragestellung
an das zuständige Ressort ebenso für möglich gehalten. M. Schmiedhofer Bezirksstadträtin |
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