Drucksache - 1153/3  

 
 
Betreff: Landauer Straße zum Radfahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung freigeben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Ludwig/Dr.Hess/Prejawa/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.01.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
29.01.2009 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.02.2009 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.03.2009 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
30.04.2009 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
28.05.2009 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28.05.09 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Landauer Straße für Rad fahrende auch ent­gegen der Einbahnstraßenrichtung freizugeben. Zudem soll sich das BA bei den zu­ständigen Stellen dafür einsetzen, dass auch auf der Laubacher Straße/Höhe Lan­dauer Straße eine gestrichelte Haltlinie eingerichtet wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2009 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Landauer Straße liegt in einer Tempo 30-Zone und ist von der Laubacher Straße in Richtung Ahrweiler Straße als Einbahnstraße ausgewiesen. Es befinden sich bau­lich eingerichtete Parkstände im 60° Winkel auf der südlichen Fahrbahnseite. Auf der nördlichen Fahrbahnseite wird rechts am Fahrbahnrand geparkt. Insgesamt herrscht dort sehr geringer Fahrzeugverkehr, vorwiegend durch Anlieger. Es findet kaum Lie­ferverkehr statt. Aufgrund der Fahrbahnbreite von ca. 7 m ist Begegnungsverkehr mit Radfahrern ungehindert möglich. Der Streckenverlauf ist überschaubar und an den Einmündungen übersichtlich. Die Unfallauswertung war unauffällig. In den zurücklie­genden 1 ½ Jahren ereignete sich ein Verkehrsunfall, verursacht durch einen Rad­fahrer infolge fehlerhaften Einbiegens in den Fließverkehr.

 

Eine Aufhebung der Einbahnstraße wäre aufgrund der Fahrbahnbreite grundsätzlich möglich. Da jedoch die Parkstände auf der südlichen Fahrbahnseite entsprechend der Einbahnstraßenrichtung im 60° Winkel ausgerichtet sind und verändert werden müssten, wird davon abgesehen und stattdessen der Radverkehr entgegen der Ein­bahnstraßenrichtung zugelassen. Die erforderliche straßenverkehrsbehördliche An­ordnung ist bereits erfolgt, so dass mit einer Umsetzung noch in diesem Jahr zu rechnen ist.

 

Das Anbringen einer zusätzlichen Haltlinie auf der Laubacher Straße/Höhe Landauer Straße ist nicht möglich. Der Bereich befindet sich außerhalb des Stau- und Abfluss­raums der Ampel am Südwestkorso und würde nicht mehr von der Signalisierung erfasst.

 

Aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage bittet das Bezirksamt, den Be­schluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                                  Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                                        Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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