Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Sen UMVK für ein zeitlich begrenztes Tempolimit zwischen 22 und 06 Uhr von 30 km/h auf der Waltersdorfer Chaussee einzusetzen.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei der SenMVKU für ein zeitlich begrenztes Tempolimit zwischen 22 und 06 Uhr von 30 km/h auf der Waltersdorfer Chaussee einzusetzen.
Das Bezirksamt unterstützt dieses Anliegen und hatte sich daraufhin im Februar 2023 mit der Bitte um wohlwollende Prüfung die SenMVKU gewandt. Ende März 2023 teilt die SenMVKU mit, dass bereits ein Einzelantrag eines Anwohners vorliege, der sich in der Prüfung befindet und der Bezirk informiert wird, sobald ein Ergebnis vorliegt.
Im Mai 2024 erkundigte sich das Bezirksamt bei der SenMVKU nach dem Sachstand und erhielt Mitte Juli die Information, das um Geduld gebeten wird. Als Grund wurde ausgeführt, dass sich die Erarbeitung eines Konzeptes für nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Schutz vor Lärm verzögert, so dass noch keine abschließende Betrachtung und somit auch noch kein Ergebnis für die Waltersdorfer Chaussee vorliegt.
Das Bezirksamt hat sich, wie mit dem Beschluss erbeten wurde, somit für eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung eingesetzt. Aufgrund der erhaltenen Information regt das Bezirksamt an, dass sich in der Sache an die Fraktionen im Abgeordnetenhaus gewandt wird, um weitere Informationen über das erwähnte Konzept zu erhalten.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 12. August 2024
Martin Hikel Jochen Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat