Auszug - Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude – Transparenzliste und Prüfung Abwärmenutzung
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Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei energetischen Sanierungen öffentlicher Gebäude in Neukölln zu prüfen, inwieweit Wärmepumpen oder Abwärmerückgewinnung (bspw. Abwasserwärme aus Abwasserkanälen) genutzt werden können, um klimafreundliche Wärme bereitzustellen. Ein entsprechendes Vorhaben für öffentliche Gebäude in Neukölln, die durch Senatsverwaltungen und/oder landeseigene Unternehmen bewirtschaftet werden, soll auch bei den zuständigen Stellen im Senat angeregt werden. Für die Vorbereitung solcher Sanierungsvorhaben sollen u. a. die Berliner Wasserbetriebe (BWB) kontaktiert werden, um das technische Potenzial von Abwasserwärme zu prüfen und wirtschaftliche Fragestellungen zu erörtern. Die BWB haben entsprechende Potenzialuntersuchungen durchgeführt und stehen für diesbezügliche Anfragen zur Verfügung. Bei Sanierungsvorhaben, bei denen die Nutzung von Abwasserwärme aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht umgesetzt werden kann, sind die Gründe im zuständigen Fachausschuss transparent darzulegen. Aus Transparenzzwecken und zur Nachvollziehbarkeit wird angeregt, dass im Bezirksamt eine abgestimmte Liste der öffentlichen Gebäude in Neukölln aufgeführt wird, die in den nächsten 10 Jahren energetisch saniert werden sollen. Die Liste soll für jedes dieser Gebäude folgendes aufführen:
Diese Liste ist idealerweise laufend zu aktualisieren, in dem z.B. neue Vorhaben automatisch bei der Erstellung der Investitionsplanung hinzugefügt werden.
Die Beschlussempfehlung wird einstimmig über die Konsensliste beschlossen.
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