Drucksache - 0635/XXI  

 
 
Betreff: Pförtner- und Wachdienst im Rathaus stärken – Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneHaushVerwKlimaNachh.
Verfasser:Stiermann, JanDr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
09.01.2023 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
25.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
16.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HVKN
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Pförtner- und Wachdienst im Rathaus zu verstärken, damit sich immer mindestens 2 Personen zeitgleich im Dienst befinden. Das Bezirksamt soll alle Möglichkeiten prüfen, um hierfür die erforderlichen finanziellen Mittel schnellst möglich aus dem laufenden Haushalt bereitzustellen. Ab dem Haushalt 2023/24 ff. sollen die erforderlichen Gelder dauerhaft eingeplant werden.

Zudem wird das Bezirksamt gebeten, die Voraussetzungen für die Rekommunalisierung der Pförtner- und Wachdienste in bezirklichen Liegenschaften zu prüfen, die Bezirksverordnetenversammlung bzw. den zuständigen Fachausschuss über die erforderlichen Voraussetzungen und Schritte zu informieren und sich beim Senat für eine zeitnahe Umsetzung dieser Rekommunalisierung einzusetzen.

Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten sich die Gefährdungsbeurteilung der derzeitigen Dienstleistungsanbietenden vorlegen zu lassen, in dem dargelegt sein muss, wie das Unternehmen die Gefahrensituation nachprüfbar bewertet und welche Vorkehrungen es getroffen hat, um Gefährdungen der Mitarbeitenden jenseits eines Restrisikos zu vermeiden.

 

Begründung: Einzelarbeit in sicherheitsrelevanten Bereichen in denen zusätzlich das Risiko von körperlichen Übergriffen besteht müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Es sind Maßnahmen für die beschäftigten festzusetzen um Risiken auf das unvermeidbare Restrisiko zu beschränken. Auftraggebende, in diesem Fall auch das Bezirksamt, stehen in der Pflicht zu überprüfen, ob dies durch die Auftragnehmenden umgesetzt wird. Zudem ist auch die Gesundheits- und Arbeitssicherheit nur durch ständig doppelt besetzte Schichten zu gewährleisten. Bei Unfällen, (auch pers. medizinischen)
Notfällen oder auch Gefahrensituationen ist die Durchführung und Herbeirufung von Hilfe oder Unterstützung nur möglich, wenn auch eine 2. (dann nicht betroffene) Person anwesend ist. Die Anwesenheit von mind. 2 Personen gebietet sich daher aus Fürsorge und Verantwortung für die Mitarbeitenden (auch bei Sub-Beschäftigten) und dem sich hieraus ableitenden Arbeitsschutz / Gesundheitsschutz. Durch den Einsatz von mehr als einer Person im Pförtner*innen- bzw. Wachdienst wird nicht nur die Sicherheit der Mitarbeitenden erhöht, es ist dann auch Servicepersonal vor Ort in der Loge, wenn zeitgleich Einsätze oder Rundgänge im Haus erfolgen.

 
 

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