Drucksache - 0505/XXI
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, neben der erforderlichen verkehrsrechtlichen / gutachterlichen Bewertung der Auswirkungen der Bebauung des RIAS-Gelände mit 1.050 Wohnungen und zusätzlich rd. 1.000 Arbeitsplätzen, zusätzlich auch das erweiterte Umfeld mit zu berücksichtigen. Dabei sollen die Verkehre im Bereich der Gradestraße, Britzer Damm, Tempelhofer Weg einbezogen werden und auch veränderte Verkehrsflüsse berücksichtigt werden. Dabei soll z.B. bewertet und konzeptionell mögliche Lösungen erarbeitet werden, wie
Hierfür soll mit den zuständigen Stellen beim Senat in den Dialog getreten werden und wenn erforderlich, für die Bearbeitung dieser Problemstellung entsprechende Ressourcen beantragt werden.
Begründung: Schon jetzt ist das Umfeld des RIAS-Geländes (Gradestraße, Britzer Damm, Tempelhofer Weg) von starkem Verkehr geprägt. Stau, Abgase und Lärm kennzeichnen die Straßen. Ohne Maßnahmen wird die (gewünschte und gewollte) Bebauung des RIAS-Geländes zu einer weiteren Steigerung des Verkehrsaufkommens führen. Die verkehrlichen Maßnahmen zur Bebauung des RIAS-Gelände erfassen bislang nur die Einfädelung der erwarteten Verkehre aus dem RIAS-Gelände in das vorhandene Straßennetz. Dieses Vorgehen sichert zwar die Einbindung des neuen Wohn- und erweiterten Gewerbegebiets, berücksichtigt aber nicht die Auswirkungen auf das Umfeld. Es braucht daher eine erweiterte Perspektive, die auch das Umfeld bewusst mit in den Blick nimmt und so überörtliche Problemstellungen identifiziert und hierfür Lösungen erarbeitet.
-Zwischenbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, neben der erforderlichen verkehrsrechtlichen / gutachterlichen Bewertung der Auswirkungen der Bebauung des RIAS-Gelände mit 1.050 Wohnungen und zusätzlich rd. 1.000 Arbeitsplätzen, zusätzlich auch das erweiterte Umfeld mit zu berücksichtigen. Dabei sollen die Verkehre im Bereich der Gradestraße, Britzer Damm, Tempelhofer Weg einbezogen werden und auch veränderte Verkehrsflüsse berücksichtigt werden. Dabei soll z.B. bewertet und konzeptionell mögliche Lösungen erarbeitet werden, wie
Hierfür soll mit den zuständigen Stellen beim Senat in den Dialog getreten werden und wenn erforderlich, für die Bearbeitung dieser Problemstellung entsprechende Ressourcen beantragt werden.
Die im BVV-Beschluss geforderten Inhalte sind im bereits vom Vorhabenträger beauftragten Verkehrsgutachten bzw. im noch zu beauftragenden Mobilitätskonzept zu berücksichtigen. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen mit der Bitte um Beachtung an die beauftragten Verkehrsgutachter*innen bzw. die noch zu beauftragenden Ersteller*innen eines Mobilitätskonzepts weiterzureichen. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen vorliegen.
Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess.
Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen.
Berlin-Neukölln, 21. November 2023
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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