Drucksache - 0399/XXI
![]() |
![]() |
|
Da die FDP nach der Wiederholungswahl keinen Bezirksverordneten mehr stellt, ist die Drucksachen ab dem 16. März 2023 gegenstandslos.
Der Ausschuss für Grünflächen, Umweltschutz, Naturschutz und Klimaanpassung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) dafür einzusetzen, dass das derzeit stillgelegte Wasserwerk Johannisthal im Zuge der Umsetzung des „Masterplan Wasser“ vorrangig wieder in Betrieb genommen wird. Dabei sollte bei der Reaktivierung bestehender Brunnengalerien und bei der Planung neuer Brunnen darauf geachtet werden, dass bei der Wasserförderung der Grundwasserspiegel des auf der Neuköllner Seite des Teltowkanal gelegenen „Blumenviertel“ dauerhaft abgesenkt wird. Bis das Wasserwerk Johannisthal wieder seinen Betrieb aufnimmt, ist die vorhandene Brunnengalerie in Rudow weiter zu betreiben und ggf. zu ertüchtigen, damit der Grundwasserspiegel dort weiter kontrolliert abgesenkt und die Substanz der betroffenen Wohngebäude nicht weiter durch eindringendes Grundwasser geschädigt wird.
Begründung: Seit 2018 arbeitet der Berliner Senat am „Masterplan Wasser“, mit dem die Trinkwasserversorgung, der Gewässerschutz und eine angepasste Abwasserentsorgung Berlins und des Berliner Umlands gesichert werden sollen. In einem Zwischenbericht wird die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Wasserwerke zur Trinkwasserversorgung empfohlen. Eine Maßnahme die nach Aussage der Umweltsenatorin vor dem Hintergrund der beiden zurückliegenden, extrem niederschlagsarmen Jahre zügig umgesetzt werden soll. Die Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks Johannisthal würde dabei nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Trinkwasserversorgung der wachsenden Stadt leisten, sondern könnte, bei entsprechender technischer Konzeption, den Grundwasserspiegel im Neuköllner „Blumenviertel“ nachhaltig senken. Nachdem am 8. November 2022 eine Klage der betroffenen Grundstückseigentümer vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert ist, wäre die Unterstützung dieser Pläne durch das Bezirksamt Neukölln ein deutliches politisches Signal an die Bewohnerinnen und Bewohner des „Blumenviertels“, dass ihre Probleme ernst genommen werden. |
||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen