Drucksache - 0486/XXI
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Da die FDP nach der Wiederholungswahl keinen Bezirksverordneten mehr stellt, ist die Drucksachen ab dem 16. März 2023 gegenstandslos.
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Notfallplan Gesundheitsamt Neukölln zu erarbeiten und umzusetzen, um die Arbeitsfähigkeit dieses für die Neuköllner Bevölkerung immens wichtigen Amtes wieder herzustellen. Der Notfallplan soll folgende Maßnahmen umfassen:
Mit der Erarbeitung des Notfallplanes sollen möglichst der Bezirksbürgermeister oder dessen Stellvertreter beauftragt werden.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist im Rahmen der geltenden Geschäftsordnung zu berichten.
Begründung: Das Neuköllner Gesundheitsamt kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nach der Freistellung des Amtsarztes ist das Gesundheitsamt führungslos. Hinzu kommt der Abgang von Abteilungsleitungen sowie vieler anderer Fachkräfte insbesondere aus dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD). Dies hat dazu geführt, dass das Bezirksamt keinen sozialpsychiatrischen Krisendienst mehr anbieten kann. Menschen mit erheblichen Problemen werden vom Bezirksamt allein gelassen. Auf eine erneute Corona-Welle wird das Gesundheitsamt nicht vorbereitet sein. Das Bezirksamt Neukölln droht in einem weiteren Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zu versagen. Diesem gesundheitspolitischen Desaster muss mit einem Notfallplan begegnet werden. Zunächst muss das Gespräch mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesucht werden. Ein anonymisiertes Verfahren soll dazu dienen, Gründe für die weit verbreitete Unzufriedenheit und den Wunsch, das Amt zu verlassen, zu finden. Mit Hilfe im Gesundheits- und Sozialbereich angewandter Supervisionsverfahren sowie Mediation zwischen Hausleitung und Abteilungsleitungen sollen bestehende Konflikte verarbeitet und Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Unabhängig von dessen rechtlicher Beurteilung ist das sog. Neuköllner Modell nicht geeignet, amtsärztliche Vorbehalte gegen eine Mitarbeit in Neukölln zu abzubauen, da es die ärztliche Leitung einer Verwaltungsleitung unterstellen soll. Das vom Bezirksamt beabsichtigte Verfahren trägt das Potential für zukünftige Konflikte zwischen den Leitungsebenen bereits in sich. Gerade vor dem Hintergrund der in Aussicht stehenden Wahlwiederholung darf Neukölln sich mit diesem Verfahren auch nicht dem Verdacht aussetzen, das Gesundheitsamt für rot-grüne Ämterpatronage zu missbrauchen. Nicht nur mit der Freistellung des Amtsarztes sowie dem „Neuköllner Modell“ ist das Bezirksamt auf Konfrontationskurs zum Verband der Amtsärzte und Amtsärztinnen gegangen. Dieser Konflikt nützt dem Bezirk in keiner Weise. Er schadet dem Bezirk, da ihm damit ein breites Netzwerk in den Bereichen Personal-Rekrutierung und Politikberatung wegfällt. Da die zuständige Stadträtin selbst Teil und Akteur des zerstörerischen Konfliktes ist, muss der Notfallplan von einem anderen Mitglied des Bezirksamtes verantwortet werden. Ein gesundes Gesundheitsamt ist kein Selbstzweck. Es dient den Neuköllnerinnen und Neuköllnern. In deren Sinne muss das Bezirksamt endlich aktiv werden. |
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