Drucksache - 0503/XXI  

 
 
Betreff: RIAS-Gelände Wärmestrategie ohne fossile Verbrennung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/SUV
Verfasser:Stiermann, JanBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
19.10.2022 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Ausschussberatung
22.11.2022 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
06.12.2022 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
25.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
13.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung Stadt
Ausschuss vertagt 1
Änderung durch Antragsteller
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - ZB
Zwischenbericht

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten.

 

Begründung:rme muss künftig klimaneutral erzeugt werden. Das setzt Wärmeerzeugung ohne die Verbrennung fossiler Brennstoffe und Dämmung voraus. Neubauten auf zuvor unbebauten Flächen bieten die einmalige Gelegenheit, schon zu Beginn die Wärmeversorgung neu denken und umsetzten zu können. Auf die RIAS-Gelände werden umfangreiche Neubauten geplant. Gleichzeitig verfügt das Gelände über große Freiflächen, die z.B. für die Nutzung von Geothermie herangezogen werden können. Die Wärmestrategie für Berlin gibt hier die möglichen Handlungspfade vor. Für das unbebaute RIAS-Gelände gibt es jetzt zu Beginn der Planungen die einmalige Gelegenheit, eine zukunftsweisende dekarbonisierte Wärmestrategie umzusetzen.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten.

 

Der Vorhabenträger zur Entwicklung des RIAS-Areals strebt ein innovatives Energiekonzept für das gesamte Quartier an, möchte sich zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch nicht verbindlich festlegen. Für eine Umsetzung des BVV-Beschlusses ist ein energetisches Konzept zur Nutzung erneuerbarer Energien Voraussetzung. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen bei der weiteren Planung zur berücksichtigen und ein energetisches Gutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen Vertrag vorliegen.

 

Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess.

 

Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen.

 

Berlin-Neukölln, 21. November 2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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