Auszug - Zielvereinbarung zur Optimierung der Zusammenarbeit im Amtlichen Vermessungswesen und zur Qualitätssicherung von Kernprozessen des Amtlichen Vermessungswesens für das Jahr 2023
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Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen.
Zur Optimierung der Arbeits- und Steuerungsprozesse und einer Qualitätssicherung im Amtlichen Vermessungswesen werden seit dem Jahr 2006 Zielvereinbarungen zwischen der für das Vermessungswesen zuständigen Senatsverwaltung und den bezirklichen Vermessungsstellen abgeschlossen. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage zur Kenntnisnahme (Drs. 0371/XXI vom 22.06.2022) verwiesen. Aus der Zielvereinbarung für das Jahr 2023 ergeben sich gegenüber der 2022er Fassung folgende wesentliche Veränderungen: So wird zum einen ab 2023 gefordert, eine Rückweisungsquote von übernommenen Grenzvermessungen an die SenSBW zu melden (also wie viel Prozent der von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - ÖbVI - eingereichten Grenzvermessungen so fehlerbehaftet waren, dass sie nicht ins Liegenschaftskataster übernommen werden konnten). SenSBW muss dann ggf. das weitere Vorgehen gegenüber den ÖBVI beschließen.
Der zweite neue Punkt ist die Lieferung des Datenbestandes der Fluchtlinien an die SenSBW. Dies soll fortlaufend geschehen. Ein weiteres langfristiges Zukunftsprojekt ist die Vektorisierung der Bebauungspläne. Alte in Papierform vorliegende Bebauungspläne sollen digitalisiert werden, aus denen dann die wesentlichen Informationen (z.B. Geltungsbereich, Nutzungsarten, Baugrenzen, Straßenbegrenzungslinien usw.) entnommen werden können. Der Abschluss der Zielvereinbarung wird durch das Bezirksamt ausdrücklich befürwortet.
Berlin-Neukölln, 12.01.2023
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen. |
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