Drucksache - 0622/XXI
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Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, für den Straßenabschnitt Alt-Buckow ab Einmündung des Radwegs auf die Fahrbahn auf Höhe der Kirche bis zur Kreuzung Alt-Buckow/Buckower Damm für die Einrichtung eines beidseitigen Radwegs einzusetzen und hierfür die planerischen Voraussetzungen zu schaffen. Dort wo aus Platzgründen eine eigenständige Radwegeanlage nicht darstellbar ist, soll das Bezirksamt Alternativen prüfen, die gleichwohl die Sicherheit der Fahrradfahrenden berücksichtigen.
Begründung: Der Straßenabschnitt hat beidseitig keine Radwege. Er gehört zum Hauptverkehrswegenetz und ist daher gem. Mobilitätsgesetz mit einem Radweg zu bebauen. Der Straßenabschnitt ist bedingt durch die starke Nutzung für Radfahrende gefährlich / unsicher. Direkte parallele Straßenführungen als Alternative sind nicht vorhanden oder nur mit Umwegen für Radfahrende verbunden. Insofern ist für diesen Abschnitt eine Lösung im Sinne des Mobilitätsgesetzes angeraten und angebracht. |
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