Auszug - Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2021   

 
 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 12.13
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 25.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
0571/XXI Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2021
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushVerwKlimaNachh.
  Dr. Hoffmann, Christian
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

Summe der Ist-Einnahmen

1.009.218.542,54 EURO

Summe der Ist-Ausgaben

1.002.249.458,71 EURO

Kassenmäßiges Jahresergebnis

6.969.083,83 EURO

 

Begründung und Rechtsgrundlage: Gemäß § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wird nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufgestellt. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Darüber hinaus verpflichtet § 4 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen und das erwirtschaftete Abschlussergebnis auf die Globalsumme für den nächsten aufzustellenden Bezirkshaushaltsplan vorzutragen.

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO in der Fassung vom 30.01.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirkshaushaltsplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

Im Rahmen der Bezirkshaushaltsrechnung ist auch ein Nachweis der Umsätze für jeden Titel im Haushaltsplan zu erstellen (Tabelle 300 - „Rechnungsnachweisung“). Aufgrund des erheblichen Umfangs wird dieser Nachweis in elektronischer Form bereitgestellt. Er ist unter dem unten genannten Pfad abrufbar. Bei Bedarf kann ein Druckexemplar aufgeliefert werden.

Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, sind auch alle weiteren Tabellen der Bezirkshaushaltsrechnung im PDF-Format elektronisch abrufbar. Die Erstellung der Tabellen im Excel-Format ist gemäß der Senatsverwaltung für Finanzen nicht möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2021 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk

I:\Steuerungsdienst\SE_Finanzen\Haushalt\Haushalts- und Vermögensrechnung\2021\Haushaltsrechnung.

 

Berlin-Neukölln, 08. November 2022

 

 

Hikel

Bezirksbürgermeister

 

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der CDU bei Enthaltung der LINKEN, der AfD und der FDP über die Konsensliste beschlossen.


 
 

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