Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Mit
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 08 Juli 2009 ist das Bezirksamt
ersucht worden, sich dafür einzusetzen, dass Empfänger und Empfängerinnen von
Leistungen der Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege zusätzlich zu ihrem
Bewilligungsbescheid eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ erhalten.
Der zum 01. Juni 2009 in Kraft getretene Zwölfte
Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht auch weiterhin im § 6 die Möglichkeit der
Gebührenbefreiung natürlicher Personen vor, die bestimmte finanzielle oder
gesundheitliche Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen.
Bis zum 01. Juni 2009 war allerdings für die Befreiung die
Vorlage eines entsprechenden Bescheides des Leistungsträgers zwingend
vorgeschrieben.
Mit Inkrafttreten des Zwölften
Rundfunkgebührenstaatsvertrages ab 01. Juni 2009 ist nunmehr schon eine
entsprechende Bestätigung des Leistungsträgers im Original für die Befreiung
von der Gebührenpflicht ausreichend.
Im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung und Interesse
der betroffenen Personenkreise wird das mit der notwendigen Leistungsgewährung
betraute Amt für Soziales und Wohnen sicherstellen, dass Empfänger und
Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung oder der Hilfe zur Pflege
zusätzlich zu ihrem Bewilligungsbescheid eine Bescheinigung zur Vorlage bei der
GEZ erhalten.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
08.07.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 13.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Empfänger und
Empfängerinnen von Leistungen der Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege
zusätzlich zu ihrem Bewilligungsbescheid eine Bescheinigung zur Vorlage bei der
GEZ erhalten
Das Bezirksamt wird gebeten, sich
dafür einzusetzen, dass Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen der
Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege zusätzlich zu ihrem Bewilligungsbescheid
eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ erhalten.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 14.17 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen