Drucksache - 1219/XVIII  

 
 
Betreff: Arbeitsgelegenheiten für psychisch- und suchtkranke Menschen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/FinWi
Verfasser:Karaaslan, GülaysanBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.10.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
11.01.2010 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
08.02.2010 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2010 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
01.09.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ausschreibungen Berliner Vergabestellen unterliegen dem am 23.07.2010 in Kraft getretenen Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Der Auftragnehmer ist nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auszuwählen. Weitergehende Anforderungen dürfen grundsätzlich nicht gestellt werden, es sei denn, Bundes- oder Landesgesetz ermächtigt hierzu ausdrücklich.

 

Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz definiert eine Reihe weitergehender Anforderungen wie beispielsweise die Tariftreue, den Mindestlohn, die Frauenförderung, die Beachtung der International Labour Organisation - ILO - Kernarbeitsnormen, die umweltverträgliche Beschaffung oder die bevorzugte Vergabe von Leistungen an Unternehmen, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung von niedrigschwelligen Arbeitsgelegenheiten für psychisch- und suchtkranke Menschen hingegen ist kein gesetzliches Vergabekriterium und daher nicht im Zuge eines Vergabeverfahrens von den Firmen auch nicht einforderbar.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 
 

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