Drucksache - 0888/XVII  

 
 
Betreff: Veränderungssperre XIV-244a/16 für das Grundstück Ziegrastraße 2/48 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-244a ("Grünbereich Ziegrastraße")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR VogelsangBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
   Beteiligt:Bezirksamt
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
VzK - 1. Zwischenbericht
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Erlass der Veränderungssperre XIV-244a/16 wurde seitens des Bezirksamtes bisher nicht vollzogen. Die Gründe, die zur Vollzugsaussetzung führten (Rücknahme des Antrags auf Bauvorbescheid durch den ehemaligen Grundstückseigentümer, Geltendmachung eines bilanziellen Schadens eines Grundstückserwerbers im Falle des Erlasses einer Veränderungssperre) und über die die BVV in einem Zwischenbericht in Kenntnis gesetzt wurde (Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV-Sitzung am 29.9.2004), bestehen fort.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26.5.2004 über die Veränderungssperre XIV-244a/16 (Drucksache Nr. 888/XVII) als erledigt an.

 

Die grundsätzliche Möglichkeit, bei entsprechendem Anlass gegebenenfalls erneut von den Sicherungsinstrumenten der Planung gem. §§ 14, 15 des Baugesetzbuches Gebrauch zu machen und auf der Grundlage einer erneuten Beschlussfassung der BVV eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung zu erlassen, wird hierdurch nicht berührt.

 

 
 

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