Drucksache - 0888/XVII
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Der
Erlass der Veränderungssperre XIV-244a/16 wurde seitens des Bezirksamtes bisher
nicht vollzogen. Die Gründe, die zur Vollzugsaussetzung führten (Rücknahme des
Antrags auf Bauvorbescheid durch den ehemaligen Grundstückseigentümer,
Geltendmachung eines bilanziellen Schadens eines Grundstückserwerbers im Falle
des Erlasses einer Veränderungssperre) und über die die BVV in einem
Zwischenbericht in Kenntnis gesetzt wurde (Vorlage zur Kenntnisnahme für die
BVV-Sitzung am 29.9.2004), bestehen fort. Das
Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom
26.5.2004 über die Veränderungssperre XIV-244a/16 (Drucksache Nr. 888/XVII) als
erledigt an. Die
grundsätzliche Möglichkeit, bei entsprechendem Anlass gegebenenfalls erneut von
den Sicherungsinstrumenten der Planung gem. §§ 14, 15 des Baugesetzbuches
Gebrauch zu machen und auf der Grundlage einer erneuten Beschlussfassung der
BVV eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung zu erlassen, wird hierdurch
nicht berührt. |
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