Drucksache - 1171/XVIII
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Zu dem Auftrag der BVV wird wie folgt berichtet: Gemäß dem Beschluss vom 23. September 2009 wurde die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gemäß § 17 a des
Schulgesetzes für das Land Berlin um Zustimmung zur Zusammenlegung der Schulen
gebeten. Die Zusammenlegung wurde mit Schreiben vom 23.11.2009 rückwirkend zum
Schuljahresbeginn zum 01.08.2009 genehmigt. Die Schulleitung und alle betroffenen Abteilungen des
Bezirksamtes Neukölln wurden schriftlich informiert und das neue Amtsschild
beschafft und am Gebäude angebracht. Nach dem Rundschreiben II Nr. 13/2007 der Senatsverwaltung
für Bildung, Jugend und Sport vom 25.01.2005 muss die Schulkonferenz der 1.
Gemeinschaftsschule im Einvernehmen mit dem Schulträger innerhalb von drei
Jahren über einen endgültigen Namen entscheiden. Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 9. und 10. Klassen
werden ihre Schullaufbahn in der gewählten Schulform absolvieren. |
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