Drucksache - 1171/XVIII  

 
 
Betreff: Zusammenlegung der Franz-Schubert-Schule (Grundschule), der Rütli-Schule (Hauptschule) und der Heinrich-Heine-Schule (Realschule) zur Gemeinschaftsschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BiSchulKuSportBA/BiSchulKuSport
Verfasser:BzBm Buschkowksy/BzStR SchimmangSchimmang, Wolfgang
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Zu dem Auftrag der BVV wird wie folgt berichtet:

 

Gemäß dem Beschluss vom 23. September 2009 wurde die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung gemäß § 17 a des Schulgesetzes für das Land Berlin um Zustimmung zur Zusammenlegung der Schulen gebeten. Die Zusammenlegung wurde mit Schreiben vom 23.11.2009 rückwirkend zum Schuljahresbeginn zum 01.08.2009 genehmigt.

 

Die Schulleitung und alle betroffenen Abteilungen des Bezirksamtes Neukölln wurden schriftlich informiert und das neue Amtsschild beschafft und am Gebäude angebracht.

 

Nach dem Rundschreiben II Nr. 13/2007 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom 25.01.2005 muss die Schulkonferenz der 1. Gemeinschaftsschule im Einvernehmen mit dem Schulträger innerhalb von drei Jahren über einen endgültigen Namen entscheiden.

 

Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 9. und 10. Klassen werden ihre Schullaufbahn in der gewählten Schulform absolvieren.

 

 
 

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