Auszug - Bebauungsplan XIV-256-1 vom 08.01.2009 - Am Bergpfuhl -  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 9.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 27.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:25 - 22:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1131/XVIII Bebauungsplan XIV-256-1 vom 08.01.2009
- Am Bergpfuhl -
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

a.    Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-256-1 für Teilflächen des Grundstücks Koppelweg/Mohriner Allee 82/Am Kienpfuhl im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz („Am Bergpfuhl“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.

b.    Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

c.    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie unter Abschnitt B, II.3.7 der anliegenden Begründung beschrieben.

d.    Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-256-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Die Beschlussempfehlung wird auf Grund der Drs. Nr. 1329/XVIII vertagt.


 
 

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