Drucksache - 1299/XVIII  

 
 
Betreff: Veränderungssperre XIV-B 4b/21 für das Grundstück Britzer Damm 76 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-B 4b
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.10.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 1299
BritzerDamm76
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat für das Grundstück Britzer Damm 76 am 18. Februar 2010 eine Veränderungssperre XIV-B 4b/21 als Rechtsverordnung erlassen und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 5. März 2010 auf Seite 110 veranlasst.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27. Januar 2010 über die Veränderungssperre XIV-B 4b/21 (Drucksache Nr. 1299/XVIII) als erledigt an.

 

 
 

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