Drucksache - 1194/XVIII
Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der
Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung: Die Bezirkshaushaltsrechnung für das
Haushaltsjahr 2008 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden
Abschlussergebnissen genehmigt: Einnahmen 609.015.880,50
EURO Ausgaben 608.712.462,12
EURO Kassenmäßiges
Jahresergebnis 303.418,38
EURO
Haushaltsreste 291.188,10
EURO
(= Ausgabeermächtigung für 2009) Begründung und Rechtsgrundlage: Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung
entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG,
allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus
auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer
Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr.
9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 1. Januar 2009).
Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem
Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein
Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. |
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