Drucksache - 1274/XVIII  

 
 
Betreff: Sicherung der Kleingartenanlage Steingrube Weimarsruh
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/Bau
Verfasser:Scharmberg, PeterBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
12.01.2010 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.02.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat alle notwendigen Vorarbeiten zur Aufstellung eines B-Planes zur Absicherung der Kleingartenanlage „Steingrube Weimarsruh“ geleistet. Die Änderung des Planinhaltes für den Bebauungsplan XIV-188 mit dem Planungsziel einer Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ wurde gemäß § 5 AGBauGB bzw. Art. 13 Abs. 2 LPV an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung geschickt. Die positiven Rückäußerungen der informierten Bereiche liegen seit Anfang März 2010 vor.

 

Im Juni 2010 gab es ein Gespräch mit dem Vorstand der Kolonie „Steingrube Weimarsruh“, dem Bezirksverband Berlin Süden der Kleingärtner e. V. und dem Bezirksamt, in dem das weitere Vorgehen insbesondere die Kostenübernahme durch den Bezirksverband bzw. der Kolonie festgelegt wurde. Seit Anfang September 2010 liegen dem Vorstand der Kolonie zwei Angebote von Planungsbüros vor. Sobald der Bezirksverband einen Vertrag mit einem Planungsbüro abgeschlossen hat, kann der Aufstellungsbeschluss sofort erfolgen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 
 

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