Drucksache - 0259/XVIII  

 
 
Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Mittelinsel am Mauerweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/Bau
Verfasser:Knörr, SabineBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Entscheidung
10.10.2007 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.10.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - 1. Zwischenbericht
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Verwaltung hat das Straßenverkehrsamt für den Landkreis Dahme-Spreewald angeschrieben und Maßnahmen für eine bessere Sichtbarkeit der Mittelinsel auf Brandenburger Seite in Verlängerung der Groß-Ziethener Chaussee angeregt und auf die entsprechenden Ergebnisse des Verkehrskonzeptes für das südwestliche Rudow hingewiesen.

 

Ende Oktober 2009 hat das Straßenverkehrsamt hierzu Stellung genommen:

 

„Die Mittelinsel liegt außerhalb einer Ortschaft. Sie ist mit dem Verkehrszeichen 222 (Rechts vorbei) und 605 (Leitbake) versehen. Aus Großziethen kommend beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit laut § 3 Absatz 3 StVO für PKW 100 km/h; die Ortstafel (Verkehrszeichen 310) von Berlin steht ca. 85 Meter hinter der Mittelinsel. Der Kraftfahrzeugführer kann erkennen, dass er in eine Ortslage einfährt. Er hat daher seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anzupassen (§ 3 Absatz StVO). Aus Berlin kommend kann bei regelkonformer Fahrweise die Mittelinsel ebenso hinreichend erkannt werden.

 

Hinsichtlich der Sichtbarkeit während der Dunkelheit ist die Mittelinsel aus Richtung Berlin gut erkennbar. Aus der anderen Richtung kommend werden zur besseren Erkennbarkeit die Verkehrszeichen mit Folie Typ 3 versehen.

 

Eine weitere Beschilderung ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht notwendig.“

 

Zum Wunsch der Herabsetzung der Geschwindigkeit vor der Mittelinsel auf Brandenburger Seite teilt das Straßenverkehrsamt weiterhin mit:

 

„Die neue StVO und deren Verwaltungsvorschriften sind noch restrektiver als bisher, was Geschwindigkeitsbeschränkungen betrifft. Demnach sollen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Die Unfallauswertung der Jahre 2008 und 2009 zeigt, dass die Rudower Allee außerorts nicht auffällig ist. Es gab fünf Unfälle ohne Personenschäden. Von den fünf Unfällen waren drei durch Wild verursacht worden. Bei keinem der Unfälle wurde eine nicht angepasste Geschwindigkeit als Unfallursache angegeben.“

 

Das Straßenverkehrsamt Dahme-Spreewald kommt nach dieser Prüfung zu dem Schluss, dass die vom Bezirk vorgebrachten Gründe keine straßenverkehrsrechtliche Beschränkung rechtfertigen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 
 

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