Drucksache - 1302/XVIII  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplan 2009-2014 und Fusion von Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BiSchulKuSportBA/BiSchulKuSport
Verfasser:BzBm Buschkowksy/BzStR SchimmangSchimmang, Wolfgang
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.04.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Deckblatt_SEP2009
SEP2009
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

In Auswirkung des Schulentwicklungsplans 2009-2014 werden zum 1.8.2010 insgesamt sechs Schulen zu drei Sekundarschulen fusionieren.

 

·           Die Alfred-Nobel-Schule (08R03) und die Anna-Siemsen-Schule (08H05) mit dem gemeinsamen Namen:

 

                                               Alfred-Nobel-Schule.

 

Die Schulnummer lautet ab 1.8.2010: 08K11

 

Die Anschrift lautet: Britzer Damm 164, 12347 Berlin.

 

·           Die Röntgen-Schule (08R05) und die Kurt-Löwenstein-Schule (08H01) mit dem gemeinsamen Namen:

 

                                               Röntgen-Schule.

 

Die Schulnummer lautet ab 1.8.2010: 08K09.

 

Die Anschrift lautet: Wildenbruchstraße 53, 12435 Berlin.

 

·           Die Zuckmayer-Schule(08R02) und die Thomas-Morus-Schule (08H03) mit dem gemeinsamen Namen:

 

                                               Zuckmayer-Schule.

 

Die Schulnummer lautet ab 1.8.2010: 08K10.

 

Die Anschrift lautet: Mariendorfer Weg 7, 12051 Berlin.

 

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat mit Schreiben vom 4.3.2010 die Zusammenlegungen genehmigt. Die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die ab 1.8.2010 wirksam werdenden Zusammenlegungen schriftlich informiert. Die notwendigen neuen Amtschilder, Siegel und Zeugniskopfstempel wurden beschafft. Die Verwaltungsstellen des Bezirks wurden von der Zusammenlegung unterrichtet.

 

Das Bezirksamt sieht den Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung damit als erledigt an.

 

 
 

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