Drucksache - 1310/XVIII  

 
 
Betreff: Bushaltestelle für das Sportzentrum Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Bau
Verfasser:Sütterlin, FriedrichBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.04.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ausgehend von der Beschlusslage wurden die Berliner Verkehrsbetriebe angeschrieben und gebeten, die Verlängerung der Buslinie M44 als Zubringer für das Sportzentrum Neukölln wohlwollend zu prüfen.

 

Die BVG schrieb in ihrer Stellungnahme:

 

Unsere Überprüfungen haben ergeben, dass bei einer Verlängerung der Buslinie M44 über die Oderstraße von einer Mehrleistung von einem Kilometer pro Fahrt auszugehen ist. Die Emser Straße und die Oderstraße können mit unseren Omnibussen befahren werden, die Fahrbahnbeschaffenheit in der Siegfriedstraße lässt einen Linienbetrieb nicht zu. Ein Begegnungsverkehr ist auf Grund von parkenden Fahrzeugen ebenfalls nicht möglich.

 

Die Verlängerung der Buslinie M44 mit einem zusätzlichen Halt hat die Erhöhung der Fahrzeit von 4 Minuten zur Folge, dass bedeutet mit entsprechender Haltezeit einen weiteren Wageneinsatz. Erhebliche Kosten würden hier entstehen, die an anderer Stelle im Bezirk Neukölln kompensiert werden müssten.

 

Wir wollen vorsorglich darauf hinweisen, dass die Erschließungsfunktion über die Haltestelle Eschersheimer Straße der Buslinie 246, die nur 200 Meter vom Eingang des Sportzentrums entfernt angeordnet wurde, gegeben ist.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier den Wunsch nach einer zusätzlichen Haltestelle nicht nachkommen können.“

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 
 

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