Drucksache - 1323/XVIII  

 
 
Betreff: QMs demokratisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneVerwaltung und Gleichstellung
Verfasser:Schumacher, HannaEichholz, Werner
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
08.02.2010 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
08.03.2010 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
11.10.2010 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.11.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Mitteilung - 2. Lesung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Erstellung einer Rahmengeschäftsordnung für Quartiersräte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darauf hinzuwirken, dass

 

1.     Quartiersräte auch außerhalb von Modellprojekten von der Rahmengeschäftsordnung der Senatsverwaltung abweichen können, wenn die Quartiersräte dies mehrheitlich beschließen und eine Beteiligung für sinnvoll halten. Bei Einwänden der Senats- oder Bezirksverwaltung gegen die so geänderte Geschäftsordnung sollen die Bezirksverordnetenversammlungen über die Zulässigkeit der von den Quartiersräten beschlossenen Abweichungen entscheiden,

2.     gewählten Quartiersräten ihre Mitgliedschaft in einem Quartiersrat nur auf Grund von dauerhafter Abwesenheit, Verstößen gegen strafrechtliche Vorschriften oder bei einer Neuwahl des Gremium aberkannt werden darf und

3.     bei den Wahlen der Quartiersbeiräte die Freiheit und Gleichheit der Wahl sichergestellt werden soll; alle Stimmberechtigten sollen so viele Stimmen vergeben können, wie Personen in den Quartiersbeirat zu wählen sind.

 

 
 

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