Auszug - Grundsätzliches Verbot zur Errichtung von Minaretten im Bezirk  

 
 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 12.11
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 27.01.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:25 - 22:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1328/XVIII Grundsätzliches Verbot zur Errichtung von Minaretten im Bezirk
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:fraktionslosfraktionslos
Verfasser:Sturm, JanSturm, Jan
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Beschluss

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Baugesuchen mit dem Ziel der Errichtung eines mohammedanischen Gebetshauses, einer sogenannten Moschee, grundsätzlich keine Minarette zu genehmigen

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Baugesuchen mit dem Ziel der Errichtung eines mohammedanischen Gebetshauses, einer sogenannten Moschee, grundsätzlich keine Minarette zu genehmigen. In der Bauleitplanung nach § 30 des Baugesetzbuches (BauGB) soll ein Verbot für die Errichtung von Minaretten grundsätzlich aufgenommen werden.

 

Es erfolgen Redebeiträge von Herrn BV Sturm und Frau BV Schwarzer.

 

Der Antrag wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN bei einer Gegenstimme eines fraktionslosen Bezirksverordneten abgelehnt.


 
 

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