Auszug - Grundsätzliches Verbot zur Errichtung von Minaretten im Bezirk
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Das Bezirksamt wird ersucht, bei
Baugesuchen mit dem Ziel der Errichtung eines mohammedanischen Gebetshauses,
einer sogenannten Moschee, grundsätzlich keine Minarette zu genehmigen. In der
Bauleitplanung nach § 30 des Baugesetzbuches (BauGB) soll ein Verbot für die
Errichtung von Minaretten grundsätzlich aufgenommen werden. Es erfolgen Redebeiträge von Herrn
BV Sturm und Frau BV Schwarzer. Der Antrag wird mit Stimmen der SPD,
CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und LINKEN bei einer Gegenstimme eines fraktionslosen
Bezirksverordneten abgelehnt. |
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