Drucksache - 0852/XVII
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Trotz des Einsatzes des
Bezirksamtes für den Erhalt des Sozialmedizinischen Dienstes in Neukölln hat
der Senat von Berlin im Rahmen seines Konzeptes der Zentrenbildung mit der
Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst vom
11.12.2007 Folgendes festgelegt: „Die Aufgaben des
Sozialmedizinischen Dienstes und die Aufgaben der Beratungsstellen für sexuell
übertragbare Krankheiten sowie Aids werden unter der Bezeichnung „Zentrum
für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“ für alle Bezirke
wahrgenommen von den Bezirken: 1.
Charlottenburg-Wilmersdorf, 2.
Friedrichshain-Kreuzberg, 3.
Marzahn-Hellersdorf, 4.
Mitte an den vom
Bezirk festgelegeten Standorten Mitte (außer Aufgaben der Beratung in Fragen
sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) und Tempelhof-Schöneberg (außer
Aufgaben der Beratung in sozialmedizinischen Fragen) 5.
Steglitz-Zehlendorf
(außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie
Aids). |
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