Drucksache - 0852/XVII  

 
 
Betreff: Sozialmedizinischer Dienst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/BüDGes
Verfasser:Anker, MichaelLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Text Antrag PDS Herr Anker
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Trotz des Einsatzes des Bezirksamtes für den Erhalt des Sozialmedizinischen Dienstes in Neukölln hat der Senat von Berlin im Rahmen seines Konzeptes der Zentrenbildung mit der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst vom 11.12.2007 Folgendes festgelegt:

 

„Die Aufgaben des Sozialmedizinischen Dienstes und die Aufgaben der Beratungsstellen für sexuell übertragbare Krankheiten sowie Aids werden unter der Bezeichnung „Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung“ für alle Bezirke wahrgenommen von den Bezirken:

 

1.       Charlottenburg-Wilmersdorf,

2.       Friedrichshain-Kreuzberg,

3.       Marzahn-Hellersdorf,

4.       Mitte an den vom Bezirk festgelegeten Standorten Mitte (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) und Tempelhof-Schöneberg (außer Aufgaben der Beratung in sozialmedizinischen Fragen)

5.       Steglitz-Zehlendorf (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids).

 

 
 

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