Drucksache - 1300/XVIII  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 8-46/22 für das Grundstück Rudower Straße 132 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-46 ("Rudower Straße/Johannisthaler Chaussee")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.10.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 1300
Rudower Straße 132
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat für das Grundstück Rudower Straße 132 am 17.2.2010 eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die Verordnung wurde am 5. März 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 109 veröffentlicht. Auf der Grundlage der erlassenen Rechtsverordnung wurde das der Veränderungssperre zu Grunde liegende Vorhaben (Nutzungsänderung einer ehemaligen Diskothek in zwei Spielhallen) untersagt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.1.2010 über die Veränderungssperre 8-46/22 (Drucksache Nr. 1300/XVIII) als erledigt an.

 

 
 

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