Drucksache - 1300/XVIII
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Das Bezirksamt hat für das Grundstück Rudower Straße 132 am 17.2.2010 eine Veränderungssperre als Rechtsverordnung erlassen, die Verordnung wurde am 5. März 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 109 veröffentlicht. Auf der Grundlage der erlassenen Rechtsverordnung wurde das der Veränderungssperre zu Grunde liegende Vorhaben (Nutzungsänderung einer ehemaligen Diskothek in zwei Spielhallen) untersagt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.1.2010 über die Veränderungssperre 8-46/22 (Drucksache Nr. 1300/XVIII) als erledigt an.
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