Auszug - Mehrwertsteuersatz für Schulessen
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Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender
Fassung: Das Bezirksamt wird ersucht, sich
beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass mögliche Mehrkosten bei der
Essensversorgung an Schulen, in Folge einer Verfügung des
Bundesfinanzministeriums von Oktober 2008, wonach ab Jahresbeginn 2009 bei
Realisierung von Produktion und übrigen Dienstleistungen durch den gleichen
Anbieter mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert werden (Bisher
waren nur sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig.), vom Land Berlin übernommen
werden. Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD,
CDU, Grünen, GRAUEN, LINKEN und eines fraktionslosen Bezirksverordneten bei
Enthaltung der FDP zugestimmt.
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