Drucksache - 1575/XVII
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In
der Beratungsphase bzgl. des Gesundheitsdienstreformgesetzes haben sich
mehrfach die Leiterinnen und Leiter der bezirklichen Berliner Gesundheits-,
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter sowie des Fachbeirates mit fachlichen
Argumenten an die politischen Entscheidungsträger gewandt und die Festlegung
des zu gewährleistenden Mindestangebotes, der Aufgabenabgrenzung, der
Einheitlichkeit der Strukturen in den Bezirken und einer an der Aufgabenfülle
orientierten Personalausstattung angemahnt. Das Gesundheitsdienstreformgesetz
ist am 25. Mai 2006 ohne Berücksichtigung der angemahnten Verbesserungen mit
den auch aus der Sicht des Bezirksamtes beklagenswerten Unzulänglichkeiten in
Kraft getreten. Das Bezirksamt hat gesetzgeberisch keine Einflussmöglichkeiten,
wird aber weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten auf eine Verbesserung der
Bedingungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hinwirken. |
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