Drucksache - 0862/XVII  

 
 
Betreff: Routinemäßige Vorsorgeuntersuchungen aller Kleinkinder in Nord-Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/BüDGes
Verfasser:Finger, JuttaLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Von den niedergelassenen Ärzten, sozialkompensatorisch in Einzelfällen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst KJGD, werden als kassenärztliche Leistungen die Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 angeboten. Diese Vorsorgeuntersuchungen beziehen sich jeweils auf einen bestimmten Lebensabschnitt von Kindern, beginnend mit den bzw. dem ersten Tag(en) nach der Geburt, den ersten Wochen und Monaten bis zum sechsten Lebensjahr. In diesem Rahmen wird, eigens um die Lücke zwischen der U 7 für Zweijährige und der U 8 für Vierjährige zu schließen, die U 7a für Dreijährige angeboten.

 

Bislang wurde die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen nicht systematisch gesteuert. Mit dem Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes ist nun aber seit dem 1. Januar 2010 ein verbindliches Einladewesen festgeschrieben. Alle Eltern in Berlin mit Kindern entsprechenden Alters werden unter Vergabe individueller, anonymisierender Nummern von einer zentralen Stelle bei der Charité zur Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen aufgefordert. Erfolgt keine Rückmeldung von niedergelassenen Kinderärzten oder ggf. öffentlichen Gesundheitsdiensten und wird auch auf eine Erinnerung nicht reagiert, werden die wohnortgemäß zuständigen bezirklichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienste verständigt, die daraufhin die betroffenen Familien zu Hause besuchen. Zwar können auch auf diesem Wege die Eltern zur Wahrnehmung des Vorsorgeuntersuchungsangebotes nicht verpflichtet werden, was ein Defizit im Gesetz darstellt, es ist aber zu erwarten, dass durch das verbindliche Einladungswesen deutlich mehr Eltern das Angebot annehmen werden. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Neukölln wird in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Funktion bzgl. der Erreichung einer flächendeckenden Vorsorge erfüllen und seinem Auftrag nachkommen, die Umsetzung des Gesetzes im Sinne eines umfänglichen Kinderschutzes zu erreichen.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen