Drucksache - 1252/XVIII  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/18 für das Grundstück Mohriner Allee 21, 21A, 21B im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 („Mohriner Allee/Buckower Damm“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
02.12.2009 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 1252
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt hat für das Grundstück Mohriner Allee 21, 21A, 21B am 11. Dezember 2009 eine Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/18 als Rechtsverordnung erlassen und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 30. Dezember 2009 auf Seite 883 veranlasst.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 2.12.2009 über die Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/18 (Drucksache Nr. 1252/XVIII) als erledigt an.

 

 
 

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