Drucksache - 1624/XVII
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Die
Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs und Aids in der Abteilung
Bürgerdienste und Gesundheit erstellt zuständigkeitshalber die Stellungnahmen
für die Hilfe zur Pflege bei demenzkranken älteren Menschen für die Abteilung
Soziales, Wohnen und Umwelt. Die
wenigen pro Jahr angeforderten Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
von behinderten Kindern gemäß § 64 SGB XII für die Abteilung Jugend werden im
Auftrag des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes der Abteilung Bürgerdienste
und Gesundheit von einer externen, speziell für dieses Thema ausgebildeten
Honorarkraft erstellt. |
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