Drucksache - 1328/XVIII
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei Baugesuchen mit dem Ziel
der Errichtung eines mohammedanischen Gebetshauses, einer sogenannten Moschee,
grundsätzlich keine Minarette zu genehmigen. In der Bauleitplanung nach § 30
des Baugesetzbuches (BauGB) soll ein Verbot für die Errichtung von Minaretten
grundsätzlich aufgenommen werden. Begründung: Minarette sind nicht koranischen Ursprungs und waren vom
Propheten Mohammed in seiner koranischen Baubeschreibung für mohammedanische
Gebetsstätten, die Moscheen, nicht vorgesehen. |
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