Drucksache - 1324/XVIII
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Für Datenträger des Bezirksamtes ist seit 2008 eine zentrale
Sammelbox verfügbar, die sich in einem verschließbaren Raum auf dem Garagenhof
befindet. Die verwertbare Entsorgung zur Gewinnung von Rohstoffen erfolgt über
eine im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragte Firma, die sich zur
Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinien verpflichtet hat. Die Kosten für
die Abholung und verwertbare Entsorgung unter datenschutzrechtlichen
Bedingungen werden nach Gewicht abgerechnet. Gegen die Aufstellung einer kostenlosen CD/DVD-Recyclingbox
als Sammelbehälter für Bürger bestehen datenschutzrechtliche Bedenken, da das
Bezirksamt nicht sicherstellen kann, dass sich auf den jeweiligen CDs/DVDs
keine schutzrelevanten Daten befinden. Die Aufstellung einer Sammelbox für die
Bürger setzt die freie Zugänglichkeit zum Behältnis voraus, sodass die
Sicherheit für schutzrelevante Daten nicht gegeben ist. Bei kostenfreien
Angeboten wie z. B. der sog. „Blueboxx“ kann der Datenschutz auch
durch die Firmen nicht sichergestellt werden. Hinzu kommt, dass es sich bei den in Rede stehenden
Angeboten um Sammelbehälter aus Wellpappe handelt, deren Aufstellung in frei
zugänglichen Eingangs- oder Flurbereichen aus Gründen des Brandschutzes für
Flucht- und Rettungswege ausscheidet. Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als
erledigt an. |
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