Drucksache - 1324/XVIII  

 
 
Betreff: Aufstellung von CD/DVD-Recyclingboxen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/FinWi
Verfasser:Szczepanski, BerndBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2010 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Für Datenträger des Bezirksamtes ist seit 2008 eine zentrale Sammelbox verfügbar, die sich in einem verschließbaren Raum auf dem Garagenhof befindet. Die verwertbare Entsorgung zur Gewinnung von Rohstoffen erfolgt über eine im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages beauftragte Firma, die sich zur Berücksichtigung der Datenschutzrichtlinien verpflichtet hat. Die Kosten für die Abholung und verwertbare Entsorgung unter datenschutzrechtlichen Bedingungen werden nach Gewicht abgerechnet.

 

Gegen die Aufstellung einer kostenlosen CD/DVD-Recyclingbox als Sammelbehälter für Bürger bestehen datenschutzrechtliche Bedenken, da das Bezirksamt nicht sicherstellen kann, dass sich auf den jeweiligen CDs/DVDs keine schutzrelevanten Daten befinden. Die Aufstellung einer Sammelbox für die Bürger setzt die freie Zugänglichkeit zum Behältnis voraus, sodass die Sicherheit für schutzrelevante Daten nicht gegeben ist. Bei kostenfreien Angeboten wie z. B. der sog. „Blueboxx“ kann der Datenschutz auch durch die Firmen nicht sichergestellt werden.

 

Hinzu kommt, dass es sich bei den in Rede stehenden Angeboten um Sammelbehälter aus Wellpappe handelt, deren Aufstellung in frei zugänglichen Eingangs- oder Flurbereichen aus Gründen des Brandschutzes für Flucht- und Rettungswege ausscheidet. 

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 
 

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