Drucksache - 1304/XVIII
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Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes vom 7.4.1974
(GVBl.S.109) wird Ursula Schulz Kienitzer Str. 102 12049 Berlin für die Dauer von 5 Jahren für den Schiedsamtsbezirk 1 als
Schiedsfrau gewählt. Begründung: Die Wahlperiode der amtierenden Schiedsfrau Ursula Schulz
endet im Januar 2010. Frau Schulz hat sich mit ihrer Wiederwahl einverstanden
erklärt; Gegenvorschläge liegen nicht vor. |
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