Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Verkehrslenkung Berlin lehnt die vom Bezirk
herangetragene Bitte, eine Mittelinsel in der Buschkrugallee in Höhe des
Delfter Ufers einzurichten, ab.
In der schriftlichen Begründung heißt es: „Die
Buschkrugallee als verlängerte Karl-Marx-Straße führt parallel den
Fahrzeugverkehr zur BAB 113 in Richtung Berlin-Rudow. Trotz der vorhandenen
Stadtautobahn ist die Buschkrugallee erheblich frequentiert. Im Bereich der
Brücke führen jeweils zwei Richtungsfahrbahnen die Buschkrugallee. Sowohl vor,
auf und hinter der Brücke besteht absolutes Haltverbot um den Verkehrsfluss zu
gewährleisten.
Für die Anordnung eines Fußgängerüberwegs sehen die
„Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen R-FGÜ
2001“ bestimmte Kriterien vor. Diese dürfen nur angelegt werden an
Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden müssen
[R-FGÜ 2001 Nr. 2.2.(1)]. In diesem Bereich wären je zwei Fahrstreifen pro
Richtung zu überqueren, sodass die allgemeinen Voraussetzungen nicht erfüllt
sind zur Anlage eines Fußgängerüberwegs.
Auf Grund der Fahrzeugfrequenz und die Bedeutung der
Buschkrugallee im Straßenverkehr als übergeordnete Hauptverkehrsstraße wäre der
Bau einer Gehwegvorstreckung bzw. einer Mittelinsel - um eine Richtungsfahrbahn
zu erhalten - ebenfalls kontraproduktiv, da der Fahrzeugverkehr dann ins
Stocken geraten würde.
Darüber hinaus konnte kein Querungsbedürfnis von Fußgängern
oder Radfahrern an dieser Örtlichkeit beobachtet werden. Für sichere Fahrbahnüberquerungen
sollte die Lichtzeichenanlage Buschkrugallee/Sieversufer, die 150 m weiter
nördlich gelegen ist, genutzt werden.“
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
15.10.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 13.13 - überwiesen
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Buschkrugallee direkt südlich der
Buschkrugbrücke/Delfter Ufer einen Fußgängerüberweg inkl
Das Bezirksamt wird ersucht, in der
Buschkrugallee direkt südlich der Buschkrugbrücke/Delfter Ufer einen
Fußgängerüberweg inkl. Mittelinsel einzurichten, um ein gefahrloses Überqueren
der Straße für Nutzerinnen und Nutzer des grünen Hauptweges Britz-Buckow-Teltow
zu gewährleisten.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für
Verkehr und Tiefbau wird einstimmig zugestimmt.
04.02.2009 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau
Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Herr Szczepanski berichtet von der Initiative „20 Grüne Hauptwege für Berlin“, zu denen auch der Weg am Kanal gehört
Herr Szczepanski berichtet von der Initiative „20 Grüne Hauptwege für Berlin“, zu denen auch der Weg am Kanal gehört. Hier haben Fußgänger, Jogger und Fahrradfahrer Schwierigkeiten, die vierspurige Buschkrugallee zu überqueren. Er ändert seinen Antrag insoweit, dass er nicht die Einrichtung eines Zebrastreifens wünscht, sondern lediglich den Einbau einer Mittelinsel, wie bei der Britzer Brücke.
Herr Bezirksstadtrat Blesing weist auf die Kosten von 25.000 € und der benötigten Zustimmung der VLB hin.
Herr Mahlo hält den Antrag im Namen der CDU-Fraktion für sinnvoll. Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.
Der Antrag wird bei einer Gegenstimme der FDP mit den übrigen Stimmen aller Fraktionen angenommen.
25.02.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.6 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender
Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der
Buschkrugallee direkt südlich der Buschkrugbrücke/Delfter Ufer eine Mittelinsel
einzurichten, um ein gefahrloses Überqueren der Straße für Nutzerinnen und
Nutzer des grünen Hauptweges Britz-Buckow-Teltow zu ermöglichen.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD,
CDU, Grünen, GRAUEN, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei
Gegenstimmen der FDP zugestimmt.
27.01.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 14.13 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen